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Gesüchen können dle Hepratbs-Bewillisungen
nach vorausgegangener Berichtigung
der in dem §. 2. erwähnten Perorbnung
aufgesiellten Vorfragen unbedenklich von
Unseren General-Landes-Kommissariaten
ertheilet werden.
2. Was die Verheyrathungen der im
buͤrgerlichen nexu stehenden Individurn
uͤberhaupt betrifft, so wollen Wir um so
mehr, daß es dießfalls bey dem bisherigen
Herkommen belassen werden solle, als die
über die Bürgeraufnahmen und Ansäßigmachung
bestehenden Gesehe, und die daben
eintretende Mitwirkung der Polizey, den
Scaat gegen die moglichen Mißbräuche hinlänglich
sichern, und Wir auch bereits in
mehrgedachter Verordnung vom 16. Dezember
bestimmt erbläret haben, die Freyheit
des Privatlebens hierin nicht weiter beschränben
zu wollen, als es das Interesse
des Staats in Beziehung auf Dienstes = und
Nahrungs-Verhöältnisse unmittelbar ersordert.
«
Gegenwaͤrtige Bestimmungen haben Wir
durch das Regierungsblatt zur allgemeinen
Kenntniß zu bringen befohlen. Muͤnchen
den 25. Jaͤnner 1807.
Max Joseph.
Freyherr von Montgslas.
Auf kdniglichen allerhchsten Befehl.
von Kremvelhuber.
(Das Wechselgericht in Augoburg betr.) *
Wir Maximiltan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Vatern.
Wir haben beschlossen, für Unsere Stadt
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Augsburg ein eignes Wechselgericht erster
Instanz anzuordnen, und dasselbe mit nachfolgendem
Personale zu beseben:
1. Zum Wechselrichter erster Instanz ernennen
Wir den ehevorigen Raths-Konsulenten,
dann provisorischen Stadtgerichts-Rath,
Christian Friedrich Rotberg,
mit einem etatsmätigen Gehalte von Eintausend
Gulden, und Belassung des Mehrbezugs
alo Pension.
a. Demselben werden beygegeben zwen
Assessoren aus dem Handelsstande, und zwar
für dermalen die beyoen vorsitzenden Stuben-=meister
ohne Gehalt.
3. Untergeordnet wird demselben ein Aktuar,
wozu Wir den bisherigen Weberhaus-Abtuar,
vizentiat Bernhard Sartor,
mit einem Gehalte von zweyhundert Gulden
und dem Mehrbezuge seines bisherigen
Gehalte als Penfion ernennen.
4. Ein Gerichtsdiener, wozu der bisherige
Einspänniger, Jonathan Eitel,
mit einem Gehalte von 150 fl. und Belassung
des Mehrbe zugs verwendet werden soll.
München den 26. Januner 1807.
Mar Joseph.
Freyherr vom Monegelas.
Aurf känigl. allerhbehsten Befehl.
v. Krempelhuber.
(Die Herrengilestener, Widumsicuer und andere
Nebenstenern in Ober= und Niederbaiern für
das Jahr 1806 betressend.)
Wir Maximilian Josephr,
bon Gottes Gnaden König von Batern.
Da im verflossenen Jahre 1806 die ge-