Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1873. (7)

Hauptwertages welche mit gegenwärtiger 
Vereinbarung nicht im Einklange stehen, 
außer Kraft. 
Die Ratifikations-Urkunden sollen so- 
bald als möglich in Berlin ausgewechselt 
werden. 
Zu Urkund dessen haben die beider- 
seitigen Bevollmächtigten diesen Additional- 
Vertrag in doppelter Ausfertigung unter- 
zeichnet und besiegelt. 
So geschehen zu Berlin, den 25. Mai 
1873. 
H. Stephan. F. Due. 
 
    
      
ölverenskommelse,    
 
  
       
      
    
    
      
     Berlin 
den 25. Maj 1873. 
H. Stephan. F. Due. 
Der vorstehende Additional-Vertrag ist ratifizirt und die Ratifikations-Urkunden 
sind ausgewechselt worden. 
  
(Nr. 947.) Bekanntmachung, betreffend die Pharmacopoes Germanica. Vom 4. Jull 1873. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. d. M. Veränderungen der 
Pharmacopoea Germanica (Bekanntmachung; vom 1. Juni 1872, Reichs- 
 
Gesetzbl. S. 172) beschlossen. Das Verzeichniß dieser Veränderungen, welche mit 
dem 1. August d. J. in Kraft treten, wird durch das Centralblatt des Deutschen 
  
Reichs veröffentlicht werden. 
Berlin, den 4. Juli 1873. 
    
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Delbrück. 
  
Herausgegeben im Relchskanzler-Amte. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel 
(R. v. Decker).
	        
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