Hauptwertages welche mit gegenwärtiger
Vereinbarung nicht im Einklange stehen,
außer Kraft.
Die Ratifikations-Urkunden sollen so-
bald als möglich in Berlin ausgewechselt
werden.
Zu Urkund dessen haben die beider-
seitigen Bevollmächtigten diesen Additional-
Vertrag in doppelter Ausfertigung unter-
zeichnet und besiegelt.
So geschehen zu Berlin, den 25. Mai
1873.
H. Stephan. F. Due.
ölverenskommelse,
Berlin
den 25. Maj 1873.
H. Stephan. F. Due.
Der vorstehende Additional-Vertrag ist ratifizirt und die Ratifikations-Urkunden
sind ausgewechselt worden.
(Nr. 947.) Bekanntmachung, betreffend die Pharmacopoes Germanica. Vom 4. Jull 1873.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. d. M. Veränderungen der
Pharmacopoea Germanica (Bekanntmachung; vom 1. Juni 1872, Reichs-
Gesetzbl. S. 172) beschlossen. Das Verzeichniß dieser Veränderungen, welche mit
dem 1. August d. J. in Kraft treten, wird durch das Centralblatt des Deutschen
Reichs veröffentlicht werden.
Berlin, den 4. Juli 1873.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Delbrück.
Herausgegeben im Relchskanzler-Amte.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel
(R. v. Decker).