Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1873. (7)

  
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Benennung der Gegenstände. 
  
 
14. Hopfen ... ..... ... .. .. 
15. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge: 
  
a) Instrumente, ohne Rücksicht auf die Materialien, aus welchen sie 
gefertigt sind: 
1) musikalisch -................................ 
2) astronomische, chirurgische, optische, mathematische, chemische 
(für Laboratorien), physikalische 
b) Maschinen: 
1) Lokomotiven, Tender und Dampfkessel 
2) andere, und zwar, je nachdem der, nach dem Gewichte über- 
wiegende Bestandtheil besteht: 
a) aus Holz 
ß) aus Gußeisen 
y) aus Schmiedeeisen oder Stahl 
) aus anderen unedlen Metallen 
Anmerk. zu b. 1 und 2. Dampfmaschinen und Dampfkessel zur Verwendung beim 
Bau von Seeschiffen 
3) Walzen aus unedlen Metallen zum Druck und zur Appretur 
von Geweben: 
a) gravirt............................................. 
ß) nichtgravikt........................................ 
4) Kratzen und Kratzenbeschläge...................·......... 
c) Wagen und Schlitten: 
1) Eisenbahnfahrzeuge 
a) weder mit Leder-, noch mit Polsterarbeit 
ß) andere . .. 
2) andere Wagen und Schlitten mit Leder, oder Polsterarbeit.
	        
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