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Maßstab
der
Verzollung.
1 Zentner
1 Zentner
Zentner
1 Zentner
1 Zentner
1 Zentner
1 Zentner
1 Zentner
Abgabensätze
nach dem
30-Thaler= Fuß.
Thlr.
11
20
frei
#
frei
—
nach dem
524= Gulden-Fuß.
F. Kr.
Für Tara wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
25
15
19 15
35 —
14 —
frei
frei .
22 in Kisten.
12 in Fässern, Seronen (nicht von Thier-
häuten) und Kanasserkörben.
9 in Körben.
8 in Thierhäute
4 in Ballen aus - Bast und Binsen.
2 in Ballen anderer Art.
16 in Fässern
13 in Körben
12 in Kanasserkörben
6 in Ballen
Bei Zigarren außer der vorstehen-
den Tara für die äußere Umschliehung
noch 24 Pfunde falls die Cigarren
in kleinen Kisten, und 12 Pfund,
falls sie in Körbchen oder Pappkästen
verpackt sind.
23 in Kisten.
Für Brod- (Hut-) Zucker, Kandis,
Bruch= oder Lumpenzucker:
14 in Fässern mit Dauben von Sichen- und
anderem harten Holze.
10 in anderen Fässern.
Für Rohzucker und Farin (Zucker-
mehl), sowie gestoßenen Zucker
13 in Fässern mit Dauben von Eichen- und
anderem harten Holze.
10 in anderen Fässern.
13 in Kisten.
8 in außereuropäischen Rohrgeflechten (Ka-
nassers, Kranjans).
7 in anderen Körben.
4 in Ballen.
11 in Fässern.