Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1874. (8)

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5) wegen Entführung einer minderjährigen Person; 
6) wegen vorsätzlicher und rechtswidriger Beraubung der persönlichen Frei- 
heit eines Menschen, sei es, daß sich eine Privatperson oder ein öffent- 
licher Beamter derselben schuldig macht; 
7) wegen mehrfacher Ehe; 
8) wegen Nothzucht; 
9) wegen Kuppelei mit minderjährigen Personen des einen oder anderen 
Geschlechts in denjenigen Fällen, in welchen dieselbe durch die Landes- 
gesetzgebung der vertragenden Theile mit Strafe bedroht ist; 
10) wegen vorsätzlicher Mißhandlung oder Verletzung eines Menschen, welche 
eine unheilbare oder voraussichtlich unheilbare Krankheit oder Entstellung 
oder den Verlust des unbeschränkten Gebrauchs eines Organs, oder, ohne 
den Vorsatz zu tödten, — den Tod zur Folge gehabt hat; 
11) wegen Diebstahls, Raubes und Erpressung; 
12) wegen Unterschlagung in denjenigen Fällen) in welchen dieselbe von der 
Landesgesetzgebung der vertragenden Theile mit Strafe bedroht ist; 
13) wegen Betrugs, betrüglichen Bankerotts und betrüglicher Benachtheiligung 
einer Konkursmasse in denjenigen Fällen, in welchen diese Handlungen 
nach der Gesetzgebung der vertragenden Theile als Verbrechen oder Ver- 
gehen strafbar sind; 
14) wegen Meineides; 
15) wegen falschen Zeugnisses und wegen falschen Gutachtens eines Sach- 
verständigen oder Dolmetschers; 
16) wegen Verleitung eines Zeugen zu falschem Zeugniß und wegen Ver- 
leitung eines Sachverständigen oder Dolmetschers zum falschen Gut- 
achten; 
17) wegen Fälschung von Urkunden oder telegraphischen Depeschen, sowie 
wegen wissentlichen Gebrauchs falscher oder gefälschter Urkunden und 
telegraphischer Depeschen, vorausgesetzt, daß die Absicht zu betrügen oder 
zu schaden obgewaltet hat; 
18) wegen Falschmünzerei, insbesondere wegen Nachmachens und Veränderns 
von Metall- und Papiergeld und wegen wissentlichen Ausgebens und 
Inumlaufsetzens von nachgemachtem oder verändertem Metall- und Papier- 
gelde; 
19) wegen Nachmachens und Verfälschens von Bankbillets und anderen vom 
Staate oder unter Autorität des Staats von Korporationen, Gesell- 
schaften oder Privatpersonen ausgegebenen Schuldverschreibungen und 
sonstigen Werthpapieren, sowie wegen wissentlichen Ausgebens und In- 
umlaufsetzens solcher nachgemachten oder gefälschten Bankbillets, Schuld- 
verschreibungen und anderer Werthpapiere; 
20) wegen vorsätzlicher Brandstiftung; 
21) wegen Unterschlagung und Erpressung seitens öffentlicher Beamten;
	        
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