Weiter bestellt der Käufer an dem erwähnten Grundstücke
wegen des nach dem Kaufvertrage zu IV, 1—6 eingeräumten
Wohnungs= und Naturalauszugs beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
und Reallasten. Er bewilligt und beantragt, auf dem
erwähnten Grundstücke einzutragen:
1. Die Hypothek unter II, 2 des Kaufvertrags unter
Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung, sowie
die Ausschließung eines Hypothekenbriefes, )
die persönlichen Dienstbarkeiten unter IV, 1. 2 und 6
und unter V, sowie die Reallasten unter III und IV,
3—6 unter Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung?)
und mit dem Zusatze, daß zur Löschung
des Naturalauszugs und der Leibrente der Todesnachweis
der Berechtigten, zur Löschung der Herberge
der Nachweis der Verheiratung oder der Erreichung
des 32. Lebensjahres genügt. 5)
Der Käufer zahlt hicrauf 40 M. Kostenvorschuß und
überreicht das Besitzstandverzeichnis,") sowie den Nachweis der
Erlegung der örtlichen Abgaben.?)
Die Verkäuferin verzichtet auf die Bekanntmachung der
Einträge.)
Das Protokoll wird vorgelesen, genehmigt und eigenhändig wie
folgt mitunterschrieben:
Johanna Eleonore verw. Funke geb. Zumpe
Ernst Richard Funke.
Abgeschlossen ½11 Uhr Vormittag.
1
Dr. Landgraf.
-
28) vgl. S. 5 Anm. 10.
24) Werden Dienstbarkeiten und Reallasten als Auszug eingetragen, so
bedarf es zufolge der Sondervorschrift in 8 50 GBO. nicht einmal der
Bezeichnung der einzelnen Rechte, sondern es genügt zur näheren Bezeichnung des
Rechts insoweit die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung. 8 874 BGB.
Auch die Ablösungssumme (unter III des Kaufvertrags) bedarf nicht der Eintragung
im Grundbuche, vielmehr genügt die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung.
25) Diese Bestimmung muß stets ins Grundbuch eingetragen werden
und kann nicht durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung ersetzt werden.
*0) vgl. S. 5 Anm. 13.
25) vgl. S. 5 Anm. 14.