Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

9

N2.
Negierungs-Blatt

für  das
Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Freitag  den  11.  Januar  1856.

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Vollziehung  des  Bundes-Beschlusses  vom  6.  Juli
1834  über  die  Verhinderung  des  Mißbrauchs  der  Presse.

 

Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Königliche  Verordnung,

betreffend  die  Vollziehung  des  Bundes-Beschlusses  vom  6.  Juli  1854  über  die  Verhinderung
des  Mißbrauchs  der  Presse.

Wilheim,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nachdem  die  deutsche  Bundes-Versammlung  unter  dem  6.  Juli  1854  nachstehenden
Beschlug  zur  Verhinderung  des  Mißbrauchs  der  Presse  gefaßt  bat:

Unter  Vorbehalt  der  Befugniß  der  höchsten  und  hoben  Bundes-Regierungen,
nach  Bedürfniß  eingreifendere  Anordnungen  zu  treffen,  werden  nachstehende  allgemeine
  Bestimmungen  zur  Verhinderung  des  Mißbrauchs  der  Presse
festgesetzt.