9
N2.
Negierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 11. Januar 1856.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Vollziehung des Bundes-Beschlusses vom 6. Juli
1834 über die Verhinderung des Mißbrauchs der Presse.
Unmittelbare Königliche Dekrete.
Königliche Verordnung,
betreffend die Vollziehung des Bundes-Beschlusses vom 6. Juli 1854 über die Verhinderung
des Mißbrauchs der Presse.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nachdem die deutsche Bundes-Versammlung unter dem 6. Juli 1854 nachstehenden
Beschlug zur Verhinderung des Mißbrauchs der Presse gefaßt bat:
Unter Vorbehalt der Befugniß der höchsten und hoben Bundes-Regierungen,
nach Bedürfniß eingreifendere Anordnungen zu treffen, werden nachstehende allgemeine
Bestimmungen zur Verhinderung des Mißbrauchs der Presse
festgesetzt.