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wechselt worden seyn wird, durch oͤffentliche Bekanntmachung in den diesseitigen
Staaten Kraft und Wirksamkeit erhalten.
Berlin, den 5ten November 1827.
(I. S.)
Konigl. Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
v. Schönberg.
Vorstehende Ministerial-Erklärung wird, nachdem solche gegen eine
übereinstimmende, von dem Herzoglich -Nassauschen Staars-Ministerio unterm
12ten November 1827. vollzogene, Erklärung ausgewechselt worden ist, unter
Beziehung auf die Allerhöchste Kabinetsorder vom toten August 1827.
Cdiesjahrige Gesetz-Sammlung No. 17. Seite 123.), hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Berlin, den 27sten November 1827.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
v. Schönberg.
(No. 1110.)