Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

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wechselt  worden  seyn  wird,  durch  oͤffentliche  Bekanntmachung  in  den  diesseitigen
Staaten  Kraft  und  Wirksamkeit  erhalten.
Berlin,  den  5ten  November  1827.

(I.  S.)

Konigl.  Preußisches  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
v.  Schönberg.

Vorstehende  Ministerial-Erklärung  wird,  nachdem  solche  gegen  eine
übereinstimmende,  von  dem  Herzoglich  -Nassauschen  Staars-Ministerio  unterm
12ten  November  1827.  vollzogene,  Erklärung  ausgewechselt  worden  ist,  unter
Beziehung  auf  die  Allerhöchste  Kabinetsorder  vom  toten  August  1827.
Cdiesjahrige  Gesetz-Sammlung  No.  17.  Seite  123.),  hierdurch  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht.

Berlin,  den  27sten  November  1827.

Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
v.  Schönberg.

(No.  1110.)