Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1875. (9)

— 344 — 
 
 
 
 
 
 
 
Betrag Darunter 
 Ausgabe. für künftig 
  1876. pwegfallend. 
Kapitel. Titel 
Mark. Mark. 
VIII. Reichsschuld. 
66. 1.  Zinsen auf Schatzanweisungen, welche auf Grund des 
Etatsgesetzes zur vorübergehenden Verstärkung des 
ordentlichen Betriebsfonds der Reichs-Hauptkasse aus- 
gegeben werden . . .. . .. 40.000 — 
2. Zinsen auf Schatzanweisungen, welche auf Grund des · 
Etatsgesetzes behufs der Beschaffung eines Betriebs- 
fonds zur Durchführung der Münzreform ausgegeben 
    ......   ..... ... 2.400.000 — 
Zinsen auf Schuldverschreibungen oder Schatzanweisungen 
welche auf Grund des Gesetzes, betreffend die Auf- 
nahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Tele- 
graphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 18), sowie auf Grund des fernerweiten 
Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für 
Zwecke der Telegraphenverwaltung, ausgegeben werden 302.700 — 
Summe VIII. (Kapitel 66) 2.742.700 — 
IX. Rechnungshof. 
67.  1/5. Besoldungen .... .. . . . . 333.750 — 
6. Wohnungsgeldzuschüsse . . .. 38.016 — 
7/8. Andere persönliche Ausgaben 10.400 — 
9/11. Sächliche Ausgaben .. . . .. 16.300 — 
Summe ILX. (Kapitel 67) . . ... 398.466 
X. Reichs-Oberhandelsgericht. 
68. 1/5.  Besoldungen 300.150  — 
6.  Wohnungsgeldzuschüsse 27.120 – 
7/9. Andere persönliche Ausgaben 7.500 — 
10. Sächliche und vermischte Ausgaben. .. ...... .. ... ....  18.600 — 
Summe X. (Kapitel 68) . . ... 353.370 – 
  
  
  
 
	        
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