II. Die Zeit des Schwankens und die Rückkehr zum Reich. 173
monatlich, erwarte auch Anteil an den gemachten Eroberungen.
Schwerin glaubte den Kurfürsten auch wirklich geneigt, dem
König gegen Spanien zu helfen; nur müsse zuvor der Friede
mit der Republik geschlossen sein, denn dann erst war die endliche
Herausgabe von Wesel und Rees zu erwarten. Je schwieriger
unter diesen Umständen bei rein sachlicher Erwägung die Entscheidung
war, um so mehr setzte Verjus andere Mächte für
Frankreich in Wirksamkeit. Durch ihn, so scheint es, hielt die
Bestechung, der Ludwig XIV. so manchen Erfolg verdankte, auch
am Berliner Hof ihren triumphierenden Einzug, um dort in
weit größerem Umfange und in weit höheren Regionen festen
Fuß zu fassen, als man irgend annehmen möchte. Französisches
Gold hat dort hinfort eine bedeutende Nolle gespielt, mag es
auch zweifelhaft sein, ob die großen Entscheidungen allein oder
anch nur vorzugsweise durch seine Macht herbeigeführt wurden.
Jedenfalls erschließt sich hier ein überraschender Blick in den
niedrigen Stand der sittlichen Kultur des Beamtentume in
dem neuen Staate und damit in die Größe der Schwierigkeiten,
mit denen auch das redlichste Wollen eines pflichttreuen
Fürsten in dem Kreise seiner nächsien Mitarbeiter noch zu
ringen hatte.
Freilich darf man an diese Verhältnisse nicht den Maßstab
unserer Zeit legen. Die Anschauungen jener Generation
waren von den heute herrschenden grundverschieden und ihre
Begriffe von Beamtenpflicht und Beamtenehre nicht entfernt
so scharf entwickelt und so hoch gehoben wie die unseren. Hente
erhalten die am Abschluß wichtiger Verträge beteiligten Staatsmänner
ihrem Range und ihrer Mitwirkung entsorechende Ordensdekorationen:
damals erhielten sie kostbare Geschenke, und da
in einer geldarmen Zeit bares Geld in vollwichtiger, gut ausgeprägter
Münze weitaus das Kostbarste war, was fürstliche
Freigebigkeit bieten konnte, so erhielten sie eben häufig geradezu
solches. Deshalb darf man nicht jeden Beamten, der aus
solchem Anlaß Geld empfing, gleich als bestochen ansehen.
Anders aber liegt die Sache, wo es sich nicht um die herkömmliche
Belohnung geleisteter Diensie handelt, sondern gleich
beim Beginn der Verhandlungen Geschenke zugesagt werden