Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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verkaufen,  zu  welcher  Verhandlung  wir  Freitag  den  26.  Febr.  d.  J.  anberaumt  haben;  das  Werk  bestehet  in
einer  zur  Kalk=  und  Ziegelbrennerei  eingerichteten  Behaufung,  worinn  zugleich  die  Wohnung  für  den  Ziegler
besindlich  ist;  liegt  außer  der  Stadt  vor  dem  Sekachthor,  und  ist  dazu  ein  Baum  und  Grasgarten  von  ohngefähr
  14  Brtl.  neben  dem  Hauß,  ingleichem  ein  Aker  von  14  Vrtl.  bei  der  Leimangrube  geh#rig.  Auch  sind
eiserne  und  die  benöthigte  hölzerne  Mödel  vorhanden.  Nach  gemeiner  Stadt  Stadt-Buch  hat  sich  der  Be-—8
  des  unentgeldlichen  Holzes  zu  3  Branden  zu  erfreuen,  und  kann  das  weiter  benöthigte  in  den  nahe
gelegeren  Stadt.  Waldungen  um  einen  sehr  billigen  Preiß  erkauft  werden.  Auch  bekömmt  der  Eigenthümer,
dem  man  das  Bürgerrecht  zusichert,  das  Brennholz  in  seine  Haushaltung  zur  Nothdurft  umsonst.  Dagegen
muß  der  Besizer  gemeiner  St  de  und  der  hiesigen  Innwohnerschaft  das  loo  Ziegel  für  24  kr.  und  den  Centner
  Kalk  für  8  kr.  abgeben.  An  Auswärtige  hingegen  darf  er  den  gebrannten  Zeug  in  laufenden  höhern  Preisen
  willkührlich  verkaufen,  wenn  die  hiesige  Inwohnerschaft  ihr  Bedersniß  erhalten  dat.  Die  Liebhaber  können
sich  deßwegen  gedachten  Tags  Nachmittags  um  2  Uhr  auf  allbiesigem  Rathhauß  mit  beglaubten  Zeugnissen
wegen  ihre5  Prädikats  und  Vermögens  einfinden,  die  weitere  Bedingungen  anbören,  und  der  Verhandlung
anwohnen.  Den  20.  Jan  1808.  Hofrath  Oberamtmann,  Burgermeister  und  Gericht  allda.

Wiernsheim.  Da  der  unterm  F.  d.  M.  allhier  vorgegangene  Weinverkauf  nur  zum  Theil  allergnädigst
  ratificirt,  mit  dem  übrigen  aber  einen  nochmaligen  Verkauf  vorzunehmen  allergnädigst  befohlen  worden;
so  wird  dieses  mit  dem  Anhang  öffentlich  bekannt  gemacht,  damit  die  Käufer  diejenigen  Weine,  worüber  die
Katification  erfolgt  ist,  abfassen  und  bezahlen,  die  weitere  Liebhaber  hingegen  bis  Dienstag  den  16.  Febr.  bei
dem  nochmaligen  Verkauf  von  ungefähr  zj0  Aim.  Vormittags  Uhr  in  der  Cameral-Verwaltung  allhier  erscheinen
  können.  Den  20.  Jan.  1808.  Camecral  Amt  allda.

Wiernsheim.  Der  allhiefifen  Cameral-Verwaltung  ist  allergnadigst  befehlen  worden,  die  bisherige
Forstoerwaltungs-Scheure  und  den  Besfoldun  8Garten  des  abgekommenen  Forstverwalters  in  Mühlaker  unter
  Vorbehalt  allergnädiaster  Gen  hmigung  öffentlich  zu  verkaufen  eder  zu  verpachten.  Die  Scheure  ist  geräumig,
  mit  Stallungen  und  allem  nethigen  versehen,  und  der  Garten,  welcher  theils  als  Murz-Gras=  und
Baumgarten,  theils  zu  Weinberg  angelegt  ist,  hält  1  Arg  1  Vrtl.  20s  Rth.  im  Meß.  Den  Kaufsliebhabern
  wird  die  künftige  Steuerreichung  aus  dem  Gebäude  und  dem  Garten,  auch  ein  jährliches  Zehend-Geld
von  1I  fl.  Zo  kr  per  Mrg.  aus  lezterem,  und  daß  iel  des  Kausschillingö  baar,  der  Ueberrest  aber  in  2  mit
5  pro  Cent  verzinslich  n  He#lbjahrs  Zielern  bezablt  werden  musse,  anbedungen.  Dieses  wird  andurch  öffentlich
  dekannt  gemacht,  damit  die  Bestands-oder  Kaufsliebh  aber  gedarbte  Scheuer  und  Garten  beaugenscheinigen,
und  bis  Dienstag  den  23.  Febr.  Bormittags  o  Uhr  zu  Möhlaker  erscheinen  und  der  Verhondlung  anwohnen
können.  Den  20.  Jan.  1808.  Cameral-Amt  allda.

Altshausen.  Da  die  in  dem  Regierungs-Blatt  Nro.  II5.  116.  I10.  angezeigte  Verpachtung  der
beiden  hieber  g.  hörigen  herrschaftlichen  Materei-  854  Thiergarten  und  Arnetsreute  nicht  vor  sich  gegangen  ist,
so  wird  solche  bis  Montag  den  15.  Febr.  noch  einmal  vorgenommen  werden,  wobei  sich  die  Liebhaber  Vormittags
  0  Uhr  in  hiesigem  Cameral-Amt  einfinden  können,  und  die  bereits  bekannt  gemachte  obrigkeitliche  Attestate
  vorzuw.isen  haben.  Den  14.  Jan.  1808.  Kön.  Cameral-Amt  allda.

Denkendorf.  Doa  der  Klosterbäkerei=  Arkkord  allhier,  auf  nächst  Georgii  zu  Ende  gehet;  so  solle  nach
einem  von  Köngl.  Ober  Finanzkummer  ergangenen  allergnädigsten  Befenpl  ein  neuer  Akkord  mit  einem  tüchtien
  Bekermeister  auf  6  Jahre  sub  legali  halts  auf  allerandbigste  Ratification  abgeschlossen  werden.  Diese

erhandlung  wird  Montag  den  22.  Febr.  vorgenommen  werden,  es  haben  sich  daber  die  zu  dieser  Entreprise
Lustbezeugende  Bekermesster  gedachten  Tag  Morgens  c  Uhr  in  des  Unterschrirbenen  Amtswohnung  mit  obrigkeitlichen
  Zeugnissen  über  ihre  B  k.rei-Kenntnisse,  Aufführung  und  Vermögen,  einzufinden,  die  Bedingungen
anzuhören,  und  der  weitern  Vertandlung  abzuwarten.  Vorläufig  wird  bemerkt,  daß  die  Zahl  der  Seminaristen
  ein  Jahr  ins  andere  15.  —  20  sepn  könne,  und  ein  jeweiliger  Kl.  Bek  eine  geringe  Wohnung  gegen  8  fl.
Zins,  im  Kloster  zu  genießen  habe.  Den  25.  Jan.  19808.  Kl.  Oekononomie-Verwalter  daseibst.

Weinsperg.  Koön.  allerhöchstem  Befehl  gemäs  wird  die  Kön.  Scheferei  mit  denen  Gütern  zu  Waldbach,
  Weinsperger  Oberamts,  wovon  der  Bestand  auf  Georgii  1808.  zu  Ende  gehet,  wiederum  auf  0  oder
18  Jahr  in  Bestand  gegeben,  wozu  Samstag  der  20.  Febr.  d.  J.  zur  Versteigerung  bestimmt  ist,  und  die
Liebhaber  mit  glaubwürdigen  Zeugnissen  über  ihre  Vermögens-Umstande,  Kenntnisse  und  Charakter  Morgens
9  Uhr  auf  das  Rathhaus  zu  Waldbach  eingeladen  werden.  Die  Schäferei  trägt  soo  Schaafe;  ein  Beständer