Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

Zwei  Friedensjahre.  229

Preußen,  Deutschlands  Vormauer  gegen  West  und  Ost  und  Wächter  an
der  Ostsee,  wollte  nicht  auf  Schildwache  stehen  an  der  Nordsee  vielleicht  nur
zu  seinem  Schaden  und  ohne  bleibenden  Nutzen  für  ganz  Deutschland.  Die
Heldengräber  bei  Düppel  —  das  gelobte  man  sich  —  sollten  nicht  wieder
in  fremde  Hände  fallen.  Man  bedurfte  aber  auch  der  Meeresküsten  von
Schleswig-Holstein  und  des  Kieler  Hafens  zur  Schaffung  der  längst  ersehnten
deutschen  Flotte.

In  Schleswig-  Holstein  standen  Preußen  und  Osterreicher  zum  letztenmal
  zusammen  im  Interesse  einer  deutschen  Sache,  und  gerade  wegen  jener
Herzogtümer  entbrannte  nun  von  neuem  und  heftiger  als  je  der  alte  Streit
und  Hader.  Aber  Schleswig-Holstein  war  nur  die  nächste  offenkundige  Veranlassung,
  die  zum  Kriege  führte,  der  eigentliche  Grund  zu  dem  auf  friedlichem
  Wege  kaum  noch  lösbaren  Zerwürfnisse  lag  tiefer.  Mit  der  schleswigholsteinischen
  Frage,  in  der  sich  die  langjährigen  Gegensätze  zwischen  Preußen
und  Osterreich  am  schärfsten  zuspitzten,  mußte  zugleich  jene  andre  Frage  zur
Lösung  kommen,  die  schon  vor  dem  Kriege  alle  deutschen  Gemüter  beschäftigt
hatte,  nämlich  die  Frage  nach  Herstellung  einer  einheitlichen  Verfassung
Deutschlands,  durch  welche  unserm  Vaterlande  eine  achtunggebietende  Stellung
nach  außen  und  eine  gesunde  Entwickelung  seiner  Volkskräfte  im  Innern  verbürgt
  würde  —  an  Stelle  des  alten  Deutschen  Bundes,  der  nur  Deutschlands
Ohnmacht  bedeutet  und  seine  Volkskraft  niedergehalten  hatte.  Es  drängte,  mit
einem  Worte,  die  große  Frage  wegen  der  Vorherrschaft  Preußens  oder  Osterreichs
  in  Deutschland  zur  Entscheidung.

Je  gereizter  der  Ton  wurde,  in  welchem  die  beiden  Großmächte  hierüber
verhandelten,  und  je  entgegengesetzter  ihre  Auffassungen  sich  zeigten,  desto
tiefer  sanken  die  Hoffnungen  derjenigen,  welche  an  die  Unvermeidlichkeit  einer
kriegerischen  Entscheidung  noch  immer  nicht  glauben  mochten.  Man  mußte
sich  schließlich  doch  mit  dem  Gedanken  vertraut  machen,  daß  diese  Fragen  auf
keine  andre  Weise  mehr  gelöst  werden  könnten  als  mit  dem  Schwerte,  und
wenn  auch  noch  nicht  abzusehen  war,  welche  Ausdehnung  ein  Krieg  zwischen
beiden  Mächten  annehmen  und  welche  Bundesgenossen  jede  derselben  unter  den
kleineren  deutschen  Staaten  finden  würde,  so  musterte  man  doch  im  stillen
schon  die  beiden  Heerlager,  noch  ehe  das  entscheidende  Wort  „Krieg“"  gesprochen
  war.  Werfen  wir  deshalb,  ehe  wir  zur  Schilderung  der  weiteren
Verwickelungen  übergehen,  auch  hier  erst  einen  Blick  auf  die  Kriegsverfassung
des  ehemaligen  Deutschen  Bundes.

Die  KAriegsverfassung  des  Deutschen  Lundes.  Die  bewaffnete  Macht,  welche
der  Deutsche  Bund  ins  Feld  stellen  konnte,  war  nicht  zu  Angriffszwecken,
sondern  nur  zur  Verteidigung  bestimmt,  aber  immerhin  so  ansehnlich,  daß  sie
vermocht  hätte,  sich  jedem  Widersacher  gegenüber  Achtung  zu  erzwingen.
Osterreich  und  Preußen  waren,  weil  auch  außerdeutsche  Länder  zu  ihrem  Staatsverbande
  gehörten,  nur  mit  einem  Teile  ihrer  Kriegsmacht  zur  Heeresfolge
verpflichtet;  wenn  sie  aber  mit  dem  Bundesheere  für  einen  Nationalkrieg  ihre
gesamten  Heere  vereinigten,  dann  konnten  diese  riesigen  Streitkräfte  sich  wohl
mit  den  größten  und  kriegsgeübtesten  Armeen  von  ganz  Europa  messen.  Die