Volltext : Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten. Erster Theil, Erster Band. (1)

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Oebringen,  Das  Kameralamt  ist  zum  Verkauf  eines  Quantoms  Waizen  und  Gerste  zur  Sommersaat,
  auch  erwas  gemischter  Frucht,  legitimirt,  wae  man  den  Liebhabern  mit  dem  Anfugen  er--ssner,
  daß  täglich  auf  dem  Büreau  Käufe  mit  dem  Kamieralamte  abgesehnossen  werden  können.  Den
13.  April  1819.  Konigl.  Kameral-Vewaltung.

Tutrlingen.  Auf  den  Frucht-Kästen  des  Kameralamts  Tu#tlingen  ist  ein  Quantum  Gerste,
Mühl-Frucht  und  gemischter  Frucht,  zum  successiven  Verkauf  aurgesetzt,  welches  hierdurch  öffentlich
bekannt  gemacht  wird,  Den  14  April  1819.  Kenigl.  Kameralamt.

Stutrgart.  Nach  höchstem  Befehl  hat  die  unterzeichnete  Stelle  ein  Quankum  ganz  vorzüglicher
16  r##er  Weine  in  sehr  annehmlichen  Preisen  zu  verkaufen,  bei  denen  keine  besondere  Natiffkation  mehr
erforderlich  ist.  Es  wird  darüber  lam  Dienskag  den  4.  kunftigen  Monats  Mai  eine  öfsentliche  Aufstreichs-Berhandlung
  abgehalten  werden,  wobei  die  Liebhaber  sich  Nachmittags  2  Uhr  in  der  Kameral-Kuferei
  im  Bebenhäuserhof  einfinden  wollen.  Den  16.  Avril  1620.  Köônigl.  Kameralamt.

Tuttlingen.  Zu  Folge  hochsien  Dekrets  vom  20.  Marz  d.  J.  soll  das  Recht  nach  Salpeter
zu  graben,  für  den  Oberamts-Bezirk  Turtlingen  auf  die  3  Jahre  von  Georgil  #69/33  im  öffenrlichen
Aufstreich  verpachrert  werden.  Diese  Verhandlung  wird  am  Mirtwoch  den  23.  April,  Vormittags  9  Uhr,
auf  dem  Rathhause  dahier  vorgenommen  werden.  Indem  man  diß  hierdurch  öffentlich  bekannt  machr,
wird  dabei  bemerkt,  daß  kein  Liebhaber  zum  Pacht  zugelassen  wird,  der  nicht  ein  oberamtlich  veriffzirtes
  und  gesiegelres  Jeugniß  seiner  Orts-Obrigkeit  sowohl  uber  sein  Prädikat  und  hinlängliches  Vermsen,

  dessen  ungefahrer  Betrag  anzugeben  ist,  als  auch  daruber  beibringen  wird,  daß  er  das  Salveterseden-
  selbst  grundlich  versiehe,  oder  durch  tüchtige  Leure  versehen  lassen  könne.  Den  6.  April  1610.
Königl.  Kameralamt.

Markgröningen.  Das  herrschaftliche  Maierei  -Gut  zu  Bissingen  an  der  Enz,  dessen  Bestand
sich  mit  Lichtmeß  1670.  endigt,  wird  bis  Donnerstag  den  6.  Mai  wieder  neuer  lich  auf  9  Jahre  theilweise
  oder  im  Ganzen  verliehen  werden.  Das  Maierei-Gut  besteher  neben  den  Wohn=  und  Oekonomie=Gebäuden
  in  146  Mrg.  3  /2  Vrr.  Acker  in  3  Zelgen;  27  Mrg.  Wiesen  und  2  Vri.  Gärten.  Diejeni-8
  Liebhaber  die  ihr  gzuers,  Peädikar  Kenntniß  im  Feldbau,  und  den  Besitz  eines  zur  Cautionseistung

  hinreichenden  Vermögens  durch  obrigkeitliche  Jeugnisse  zu  beweisen  vermögen,  können  sich  an
haachte  Tage  Vormittags  8  Uhr  auf  dem  Rarhhause  zu  Bissingen  einsinden  und  der  Aufsireichserhandlung
  anwohnen.  Den  9.  Aprik  16816.  Königl.  Kameralamt.

Tubingen.  Mit  Legitimation  des  Königl.  Studienraths,  wird  über  die  Lieferung  von  200
Klaftern  buchenen  Brennholzes  für  das  hiesige  Kenigl.  Seminarium  Mittwoch  den  38.  Aoril  1879.,
Vormittags  210  Uhr,  eine  Abstreichs-Verhandlung  auf  der  Amtsstube  in  dem  Seminar-Gebäude  vorgenommen
  werden,  wezu  die  Liebhaber  unter  der  Bemerkung  eingeladen  werden,  daß  auch  an  den  beiden
vorhergehenden  Mittwechs-Tagen  Offerte  angenommen  werden.  Den  10.  April  182:0.

«  Seminak-ProkukakukAmtßvetwesetei.

Wiblingen.  Das  Schulhaus  zu  Mietingen  fordert  mehrere  Reparationen  und  Veränderungen,
und  nach  dem  hilerüber  gefertigten  uud  revidirten  Ueberschlag  betragt:  1)  Die  Maurer-Arbeit  mit
den  Materfalien  280  fl.  40  kr.;  2)  die  Zimmer-Arbeit  nebst  den  Marerialien  340  fl.  12  kr.;
5)  Schreiner-Arbelt  257  fl.  20  kr.;  4)  Schlosser-Arbeit  76  fl.  21  kr.;  5)  Glaser-Arbeir#o8  fl.  28  kr.;
6)  Hafner-Arbeit  7#st.7)  Anstreich-Arbeir  35  fl.  8)  Insgemein  45fl.  Zusammen  r#ofl,  57  kr.
Diese  Bauarbeiten  werden  am  ag.  April,  Vormictags  9  Uhr,  dahier  auf  der  Oberamtssiube  in  Abstreich

eblacht,  und  die  Mrordsluttige  hiezu  mit  der  Bemch##ung  ausgefordert,  daß  sie  sich  mir  den  erforderichen
  3  13  reffen  uber  ihre  Tuchtigkeit  zur  Uebernahme  eines  solchen  Accords  auszuweisen  haben.  Den
13.  Arril  #8#19.  Konigl.  Oberamt.

DOehringen.  Da  Se.  Königl.  Maiestät  die  Erbauung  eines  neuen  Pfarr-Hauses  zu
Baum-Erlenbach  erlaubt  und  verordnet  haben,  daß  die  diesfalsigen  Arbeiten  im  Abstreich  veraccordirt
werden  sollen,  so  werden  die  tauglichen  und  zum  Unrernehmen  lustbezeugenden  Bauverständigen  hiemit
eingeladen,  sich  am  Dienstag  den  4.  Mai  1870.,  Vormittags  9  Uhr,  in  dem  alren  Pfatrhause  zu
Baum-Erlenbach  einzufinden  und  der  Abstreichs  -Verhandlung  anzuwohnen.  Es  wird  hier  noch  be-