Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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Die  Vornahme  dieser  Wahl  wird  hiermit  unter  Bezugnahme  auf  die  an  den  Vor—
sitzenden  der  Stände  in  dem  erwähnten  Kreise  deshalb  ergehende  besondere  Verfügung
hiermit  angeordnet.

Dresden,  am  24.  August  1893.

Ministerium  des  Innern.
Für  den  Minister:
v.  Charpentier.

Sberichtigung.

In  der  Revidirten  Verordnung,  Maßregeln  zum  Schutze  gegen  die  Trichinenkrankheit  bei  den
Menschen  betreffend,  vom  10.  März  1893  Seite  90  flg.  ist  in  §  8  statt  „Thierarzneischule“  „thierarztlichen
  Hochschule“  und  in  der  Beilage  dazu  unter  □  in  Punkt  2  statt  „6“  „5“  Fleischtheile
beziehentlich  Untersuchungsstücke  zu  setzen.

 

 

Druck  und  Verlag  der  Königl.  Hofbuchdruckerei  von  C.  C.  Meinhold  &  Söhne,  Dresden.