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Die Vornahme dieser Wahl wird hiermit unter Bezugnahme auf die an den Vor—
sitzenden der Stände in dem erwähnten Kreise deshalb ergehende besondere Verfügung
hiermit angeordnet.
Dresden, am 24. August 1893.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
v. Charpentier.
Sberichtigung.
In der Revidirten Verordnung, Maßregeln zum Schutze gegen die Trichinenkrankheit bei den
Menschen betreffend, vom 10. März 1893 Seite 90 flg. ist in § 8 statt „Thierarzneischule“ „thierarztlichen
Hochschule“ und in der Beilage dazu unter □ in Punkt 2 statt „6“ „5“ Fleischtheile
beziehentlich Untersuchungsstücke zu setzen.
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.