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Nummer.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz.
Mark.
3. Kratzen und Kratzenbeschläge . . . ..
c) Wagen und Schlitten:
1. Eisenbahnfahrzeuge:
a) weder mit Leder= noch mit Polster-
arbeit . . . . . . .. . . . . .. . . . . . . . .. . . ..
b) andere . . . . . .. . . . . . . . . .. . . . . . . . ..
2. andere Wagen und Schlitten mit Leder-
oder Polsterarbeit ...
d) See= und Flußschiffe, einschließlich der dazu ge-
hörigen gewöhnlichen Schiffsutensilien, Anker,
Anker= und sonstigen Schiffsketten, wie auch
Dampfmaschinen und Dampfkessel .
Anmerkung:
Alle nicht zu den gewöhnlichen Schiffsutensilien ge-
hörige bewegliche Inventarienstücke unterliegen den für
diese Gegenstände festgestellten Zollsätzen.
16 Kalender
17 Kautschuck und Guttapercha, sowie Waa-
ren daraus:
a) Kautschuck und Guttapercha, roh oder ge-
reinigt, Kautschuckhornmasse (Hartgummi),
auch polirt oder mit eingepreßten Dessins ver-
sehen, in Platten, Stäben, Röhren und der-
gleichen . . . . ..
b) Kautschuckfäden außer Verbindung mit an—
deren Materialien, oder mit baumwollenem,
leinenem oder wollenem rohen (nicht ge—
bleichtem oder gefärbtem) Garn nur der-
gestalt umsponnen, umflochten oder umwickelt,
daß sie ohne Ausdehnung noch deutlich er-
kannt werden können; Kautschuckplatten; auf-
gelöster Kautschuck
100 Kilogramm
vom Werth
desgl.
Stück
100 Kilogramm
— ——
36
6 Prozent
10 Prozent
150
frei
frei
frei