Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

— 224 — 
  
Nummer. 
Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der 
Verzollung. 
Zollsatz. 
Mark. 
 
 
  
3. Kratzen und Kratzenbeschläge . . . .. 
c) Wagen und Schlitten: 
1. Eisenbahnfahrzeuge: 
a) weder mit Leder= noch mit Polster- 
arbeit . . . . . . .. . . . . .. . . . . . . . .. . . .. 
b) andere . . . . . .. . . . . . . . . .. . . . . . . . .. 
2. andere Wagen und Schlitten mit Leder- 
oder Polsterarbeit ... 
d) See= und Flußschiffe, einschließlich der dazu ge- 
hörigen gewöhnlichen Schiffsutensilien, Anker, 
Anker= und sonstigen Schiffsketten, wie auch 
Dampfmaschinen und Dampfkessel . 
Anmerkung: 
Alle nicht zu den gewöhnlichen Schiffsutensilien ge- 
hörige bewegliche Inventarienstücke unterliegen den für 
diese Gegenstände festgestellten Zollsätzen. 
16 Kalender 
17 Kautschuck und Guttapercha, sowie Waa- 
ren daraus: 
a) Kautschuck und Guttapercha, roh oder ge- 
reinigt, Kautschuckhornmasse (Hartgummi), 
auch polirt oder mit eingepreßten Dessins ver- 
sehen, in Platten, Stäben, Röhren und der- 
gleichen . . . . .. 
b) Kautschuckfäden außer Verbindung mit an— 
deren Materialien, oder mit baumwollenem, 
leinenem oder wollenem rohen (nicht ge— 
bleichtem oder gefärbtem) Garn nur der- 
gestalt umsponnen, umflochten oder umwickelt, 
daß sie ohne Ausdehnung noch deutlich er- 
kannt werden können; Kautschuckplatten; auf- 
gelöster Kautschuck 
  
100 Kilogramm 
vom Werth 
desgl. 
Stück 
100 Kilogramm 
— —— 
36 
6 Prozent 
10 Prozent 
150 
frei 
frei 
frei 
 
	        
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