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Nummer.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz.
Mark.
2. andere, soweit sie nicht unter Nr. 19 d 3,
oder wegen ihrer Verbindung mit an-
deren Materialien unter Nr. 20 fallen
3) aus Aluminium, Nickel; feine, insbeson-
dere Luxusgegenstände, aus Alfenide,
Britanniametall, Bronze, Neusilber, Tom-
back und ähnlichen Legirungen; feine
vernirte Messingwaaren, auch in Verbin-
dung mit anderen Materialien; alle diese
Waaren, insoweit sie nicht unter Nr. 20
20 Kurze Waaren, Quincaillerien etc.:
a) Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Me-
tallen, echten Perlen, Korallen oder Edel-
steinen gefertigt; Taschenuhren; echtes Blatt-
gold und Blattsilber . ..
b) 1. Waaren, ganz oder theilweise aus Bern-
stein, Celluloid, Elfenbein, Gagat, Jet,
Lava, Meerschaum, Perlmutter und
Schildpatt, aus unedlen echt vergoldeten
oder versilberten oder mit Gold oder
Silber belegten Metallen; Zähne in Ver-
bindung mit Stiften oder Röhrchen von
Platin oder anderen edlen Metallen;
feine Galanterie= und Ouincailleriewaaren
(Herren= und Frauenschmuck, Toiletten-
und sogenannte Nippestischsachen u. s. w.),
ganz oder theilweise aus Aluminium, der-
gleichen Waaren aus anderen unedlen
Metallen, jedoch fein gearbeitet und ent-
weder mehr oder weniger vernickelt, ver-
goldet oder versilbert, oder auch vernirt,
oder in Verbindung mit Halbedelsteinen
oder nachgeahmten Edelsteinen, Alabaster,
Email, oder auch mit Schnitzarbeiten,
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
30
60
600