Nummer.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz.
Mark.
1) Leinwand, Zwillich, Drillich, gefärbt, bedruckt,
gebleicht, auch aus gefärbtem, bedrucktem, ge-
bleichten Garn gewebt:
1. bis 120 Fäden in der Kette und dem Schuß
zusammen auf eine quadratische Geweb-
fläche von vier Quadratcentimeter ..
2. mit mehr als 120 Fäden in der Kette
und dem Schuß zusammen auf eine
quadratische Gewebfläche von vier Quadrat-
centimeter . ..
8) Damast aller Art; verarbeitetes Tisch-, Bett-
und Handtücherzeug) leinene Kittel aller Art
h) Bänder, Borten, Fransen, Gaze, gewebte
Kanten, Schnüre, Stickereien, Strumpfwaaren;
Gespinnste und andere Waaren in Verbindung
mit Metallfäden . . . . . .
i) Zwirnspitzen . Lichte...23
24 Literarische und Kunstgegenstände:
a) Papier, beschriebenes (Akten und Manuskripte)
Bücher in allen Sprachen, Kupferstiche, Stiche
anderer Art, sowie Holzschnitte; Lithographien
und Photographien; geographische und See-
karten; Musikalien . ..
b) gestochene Metallplatten, geschnittene Holzstöcke,
sowie lithographische Steine mit Zeichnungen,
Stichen oder Schrift, alle diese Gegenstände
zum Gebrauch für den Druck auf Papier
c) Gemälde und Zeichnungen; Statuen von
Marmor und anderen Steinarten; Statuen
von Metall, mindestens in natürlicher Größe;
Medaillen . ..
Reichs= Gesetzbl. 1879.
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
46
60
100
600
frei
frei
frei