Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

  
-- 237 -- 
  
 Maßstab 
Nummer. Benennung der Gegenstände. der Zollsatz. 
 Verzollung. 
 Mark. 
papier und Tafeln daraus ohne Verbindung 
mit anderen Materialien; Schleif= und Polir- 
papier; Fliegen= und Gichtpapierl 100 Kilogramm 1 
c) Packpapier, nicht unter b oder d begriffen, 
ungeglättt . . . . . . . . . .. desgl. 4 
4) Packpapier, geglättetes; Glanz= und Leder- 
pappe; Preßspäne . . . . . . .. desgl. 6 
e) Druck-, Schreib-, Lösch= und Seidenpapier 
aller Art, auch lithographirtes, bedrucktes, 
liniirtes, zu Rechnungen, Etiketten, Fracht- 
briefen, Devisen u. s. w. vorgerichtetes Papier; 
Gold= und Silberpapier; Papier mit Gold 
oder Silbermuster; durchschlagenes Papier; 
imgleichen Streifen von diesen Papiergattun- 
gen; Malerpappe . .. . . . .. desgl. 10 
f) 1. Formerarbeit aus Steinpappe, Asphalt 
oder ähnlichen Stoffen, auch in Verbin- 
dung mit Holz oder Eisen, jedoch weder 
angestrichen noch lackirt . .. desgl. 4 
2. Waaren aus Papier, Pappe oder Papp- 
masse; Formerarbeit aus Steinpappe, 
Asphalt oder ähnlichen Stoffen, nicht 
unter f 1 oder unter f 3 begriffen desgl. 12 
3. Waaren aus den vorgenannten Stoffen 
in Verbindurg mit anderen Materialien, 
soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 
fallen; Papiertapetten desgl. 24 
28 Pelzwerk (Kürschnerarbeiten): 
a) überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, ge- 
fütterte Decken, Pelzfutter und Besätze und 
dergleichen desgl. 150 
b) fertige, nicht überzogene Schafpelze, desgleichen 
weißgemachte und gefärbte, nicht gefütterte 
Angora= oder Schaffelle, ungefütterte Decken, 
Pelzfutter und Besätze desgl. 6 
  
 
	        
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