Metadaten : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

 

 

—  Nr.  40  —  163
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Noch:  Ministerium  der  Finanzen.

Magazins=  wie  lfd.  Nr.  1.
meister.
Kanzleibeamte.
Nichtetat-  wie  vor.
mäßige
Kanzleigehilfen.


 

 

 

(B.  Eisenbahnverwaltung.)

s.  Vorbem.
  3.

wie  vor.

Mittlere  Beamte.

Die  Magazinsmeister  werden  der
Klasse  der  Magazinsaufseher  entnommen.
  Zu  val.  Ifd.  Nr.  IF  b.

Vor  der  etatmäßigen  Anstellung
hat  der  Bewerber  noch  den  Besitz
folgender  Kenntnisse  nachzuweisen:

Ebene  Geometrie  und  Stereometrie,
  Verechnung  gradliniger
ebener  Figuren,  sowie  des  Ereises
und  seiner  Teile,  Inhaltsbestimmung
  ebenflächiger  Körper,  des
Zylinders,  Kegels  und  der  Augel,
sowie  deren  Oberfläche  tohne  Beweisführung!.


s.  Vorbem.  1.

Vor  der  Annahme  als  Anwärter
  ist  eine  Vorprüfung  abzulegen,
  in  der  der  Bewerber  darzutun
  hat,  daß  er  die  notwendige
allgemeine  Vorbildung  besitzt,  im
besonderen  eine  deutliche  und  gefällige
  Handschrift  sowohl  in  deutscher
  als  lateinischer  Schrift,  Fähigkeit,
  mit  Sicherheit  richtig  und  geläufig
  zu  schreiben,  Sicherheit  in
der  Anwendung  der  Satzziichen,

 

Nr.  15.

 

Fertigkeit  im  Lesen  minderdeut-Stellen

  lfd.

muͤssen  sie
aber  auch  die
Dienste  keunen
lernen,  aus
denen  in  der

Regel  die
Beamten  für
den  erstrebten

Dienst

hervorgehen.