Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

  
  
  
  
Anmerkung zu Abschnitt XII. Die von den nach den 
Feststellungen dieses Etats für das Etatsjahr 1878/79 vorgesehenen 
Bedarfssummen bis zum Ablauf desselben etwa nicht zur Ver- 
wendung kommenden Beträge treten dem Etatssoll für 1879/80 
hinzu. 
•’7 Soweit die vorstehend festgestellten Ausgabebeträge nicht bis 
zum Ablauf des Etatsjahres zur Verausgabung gelangen oder in 
Abt ang gestellt werden, sind dieselben für das Etatsjahr 1880,/81 
nosmense auf den Etat zu bringen. 
Für die in Abgang gestellten Beträge sind die aus der Kriegs- 
kosten-Entschädigung reservirten Deckungsmittel als Einnahmen in 
den nächsten Etat aufzunehmen und den Staaten, aus deren An- 
theil die Deckungsmittel entnommen sind, auf ihre sonstigen Bei- 
träge für Reichszwecke zu gute zu rechnen. 
  
Betrag. 
# für das 
—# Ausgabe. Etatsjahr 
B. — 1879,80. 
S 5 « 
Mark. 
Uebertrag . . ... 568 483 
gewehre, sowie zur Beschaffung der zugehörigen Metallpatronen; 
zum Retablissement und zum theilweisen Ersatz des im Kriege ab- 
genutzten Feld-Artilleriematerials und zur Beschaffung der zu- 
gehörigen Munition; zum Retablissement des bei den Belagerungen 
in Gebrauch gewesenen Materials an Geschützen und Fahrzeugen; 
ferner zur Verlegung und Erweiterung der Zündspiegelfabrik in 
Spandau (Bedan vom 1. April 1878 ab 14 136 295/16 ¼44) 440 000 
7. Zum Bau von Aufbewahrungsräumen für das vermehrte Material 
an Gewehren, Geschützen und Fahrzeugen 2c. (Bedarf vom 1. April 
1878 ab 1 072 87918 . .. ... . . .. . . .. 510 000 
Summe Kapitel 19 . 1 518 483 
Summe C. Ausgaben für Rechnung des vormaligen Norddeutschen 
Bundes, Badens und Sübbessens (Kapitel 19) für sich. 
Summe XII (Kapitel 14 bis 10) 5256 872
	        
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