Anmerkung zu Abschnitt XII. Die von den nach den
Feststellungen dieses Etats für das Etatsjahr 1878/79 vorgesehenen
Bedarfssummen bis zum Ablauf desselben etwa nicht zur Ver-
wendung kommenden Beträge treten dem Etatssoll für 1879/80
hinzu.
•’7 Soweit die vorstehend festgestellten Ausgabebeträge nicht bis
zum Ablauf des Etatsjahres zur Verausgabung gelangen oder in
Abt ang gestellt werden, sind dieselben für das Etatsjahr 1880,/81
nosmense auf den Etat zu bringen.
Für die in Abgang gestellten Beträge sind die aus der Kriegs-
kosten-Entschädigung reservirten Deckungsmittel als Einnahmen in
den nächsten Etat aufzunehmen und den Staaten, aus deren An-
theil die Deckungsmittel entnommen sind, auf ihre sonstigen Bei-
träge für Reichszwecke zu gute zu rechnen.
Betrag.
# für das
—# Ausgabe. Etatsjahr
B. — 1879,80.
S 5 «
Mark.
Uebertrag . . ... 568 483
gewehre, sowie zur Beschaffung der zugehörigen Metallpatronen;
zum Retablissement und zum theilweisen Ersatz des im Kriege ab-
genutzten Feld-Artilleriematerials und zur Beschaffung der zu-
gehörigen Munition; zum Retablissement des bei den Belagerungen
in Gebrauch gewesenen Materials an Geschützen und Fahrzeugen;
ferner zur Verlegung und Erweiterung der Zündspiegelfabrik in
Spandau (Bedan vom 1. April 1878 ab 14 136 295/16 ¼44) 440 000
7. Zum Bau von Aufbewahrungsräumen für das vermehrte Material
an Gewehren, Geschützen und Fahrzeugen 2c. (Bedarf vom 1. April
1878 ab 1 072 87918 . .. ... . . .. . . .. 510 000
Summe Kapitel 19 . 1 518 483
Summe C. Ausgaben für Rechnung des vormaligen Norddeutschen
Bundes, Badens und Sübbessens (Kapitel 19) für sich.
Summe XII (Kapitel 14 bis 10) 5256 872