abzüglich der den Bundesstaaten nach d. 23 des Gesetzes vom 3. Juli
1878 an Erhebungs= und Verwaltungskosten zu vergütenden
fünf Drchent 1 ...............................................
avon ab
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwachsende
Verwaltungskosen .
bleiben ... . .
Sunmie II (Kapitel La) für sich.
Bet t ag
— ür das
— E Einnahme bezw. Ausgabe. W
2 5 1879,80.
Mark.
I. I. Sölle und Verbrauchssteuern.
Aus dem Sollgebiete.
a. Einnahmen, au welchen sämmtliche Bundesstaaten
Theil nehmen.
r Qll............................·............................ 104404040
2. Nübenzuckersteuer .............................................. 51 422 850
3. Salzsteeerr. 34 552 780
4. Tabackster ...... . .. . . .. . . . . .. 899 590
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg und Baden
keinen Theil haben.
5. Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 39 599 290
c. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, Baden
und Elsaß-Lothringen keinen Theil haben.
6. Brausteuer und Uebergangsabgabe von Blerr. 15 955 300
von den außerhalb der Sollgrenje liegenden BLundesgebieten.
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern,
7. an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehmen 3 560 880
8. an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Theil haben
(Branntweinsteureeree.. ... 916 700
9. J an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen
keinen Theil haten. (Brausteuer). ... .. . . . .. . . . . . .. . ... . . . . . . .. 386 930
Summel (Kapitel 1) 251 698 360
la. II. Spielkartenstempel,
1.525
1216 000