Full text : Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften. Erste Abteilung VIII. Band. Geld und Banken. I. Teil Das Geld. (1_8)

1.  Kapitel.  Die  Entstehung  des  Geldes.  &  8.  33

$  8.  Der  Staat  und  die  Münzprägung.

Vor  der  Erfindung  der  Münze  hat  sich  eine  entwickelte  Staatsgewalt,
  wie  sie  beispielsweise  in  Babylonieu  und  Ägypten  bestand,  mit
dem  Geldwesen  nur  wenig  zu  beschäftigen  gehabt,  in  der  Hauptsache
wohl  nur  so  weit,  als  die  an  den  Staat  zu  leistenden  Zahlungen  und
Abgaben  und  die  durch  richterlichen  Spruch  festzusetzenden  Entschädigungen
  und  Geldstrafen  zu  regeln  waren.

Diese  einseitigen  Vermögensübertragungen  sind  vom  Tausche  wohl
zu  unterscheiden.  Ihre  Regelung  hing  insofern  mit  der  Entwicklung
des  Cteldwesens  zusammen,  als  wohl  in  der  Hauptsache  Leistung  in
solchen  Gütern  vorgeschrieben  wurde,  die  als  Tauschmittel  fungierten.
Denn  die  staatliche  Obrigkeit,  die  Priester  usw.  mußten  Wert  darauf
legen,  für  diejenigen  Güter,  welche  sie  nicht  unmittelbar  für  ihre
Zwecke  verbrauchen  konnten,  jederzeit  solche  Dinge  erhalten  zu
können,  auf  die  sichihr  eigner  Bedarf  richtete.  Andrerseits  haben.  die
Vorschriften  über  die  Leistungen  an  den  Staat  und  die  Priesterschaft
und  über  die  Strafzalılungen  sicher  wesentlich  dazu  beigetragen,  die
Gangbarkeit  gewisser  Güter  im  Tauschverkehr  zu  steigern  und  ihnen
den  Charakter  als  Tauschmittel  im  Flusse  der  Zeiten  zu  bewahren.
Denn  schon  aus  dem  Umstande,  daß  ein  bestimmtes  Gut  zu  den  genannten
  wichtigen  Zwecken  gebraucht  werden  kaun  oder  gar  gebraucht
werden  muß,  erwächst  diesem  Gute  eine  Verwendbarkeit,  die  über
seinen  unmittelbaren  Gebrauch  und  Verbrauch  hinausgeht  und  ihm
eine  besondere  Eignung  zum  Tauschverkehr  verleiht.  Auf  diese  Weise
haben  die  Vorschriften  über  Abgaben  aller  Art,  über  Opfer  und  namentlich
  auch  über  das  Wehrgeld  auf  die  erste  Entwicklung  des  Geldwesens
  sicherlich  einen  beträchtlichen  Einfluß  ausgeübt,  und  es  wurde
ja  auch  bereits  erwähnt,  daß  die  traditionellen  Wertverhältnisse
zwischen.  den  wichtigsten  tauschbaren  Gütern  wahrscheinlich  durch
die  Vorschriften  und  Tarife  über  die  Leistungen  an  die  weltliche  und
geistliche  Obrigkeit  und  über  die  Strafgelder  eine  besondere  Befestigung
erfahren  haben.

Mit  der  Münze  entstand  nun  für  den  Staat  eine  völlig  neue  Aufgabe,
  die  ihn  weit  über  den  bisherigen  Umfang  hinaus  mit  dem  Geldwesen
  in  Berührung  setzte:  die  Beteiligung  an  der  Herstellung  oder
die  ausschließliche  Handhabung  der  Herstellung  des  gemünzten  Geldes.

Die  Stempelung  der  Münzstücke  mag  zuerst,  ähnlich  wie  heute
noch  die  Stempelung  von  Barren,  von  angesehenen  Kaufleuten,  deren
Geschäfte  eine  große  Ausdehnung  hatten,  und  deren  Namen  weithin
bekannt  war,  erfolgt  sein.  Daß  vor  der  Erfindung  der  Münze  eine
Stempelung  von  Barren  seitens  phönizischer  Kaufleute  stattfand,  wurde
oben  bereits  erwähnt.  Ob  auch  die  eigentliche  Münzprägung  zuerst

von  Privaten  ausgeübt  wurde,  ob  sie  von  weithin  angesehenen  Heilig-HELFFERICH,
  Das  Geld.  3