1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. & 8. 33
$ 8. Der Staat und die Münzprägung.
Vor der Erfindung der Münze hat sich eine entwickelte Staatsgewalt,
wie sie beispielsweise in Babylonieu und Ägypten bestand, mit
dem Geldwesen nur wenig zu beschäftigen gehabt, in der Hauptsache
wohl nur so weit, als die an den Staat zu leistenden Zahlungen und
Abgaben und die durch richterlichen Spruch festzusetzenden Entschädigungen
und Geldstrafen zu regeln waren.
Diese einseitigen Vermögensübertragungen sind vom Tausche wohl
zu unterscheiden. Ihre Regelung hing insofern mit der Entwicklung
des Cteldwesens zusammen, als wohl in der Hauptsache Leistung in
solchen Gütern vorgeschrieben wurde, die als Tauschmittel fungierten.
Denn die staatliche Obrigkeit, die Priester usw. mußten Wert darauf
legen, für diejenigen Güter, welche sie nicht unmittelbar für ihre
Zwecke verbrauchen konnten, jederzeit solche Dinge erhalten zu
können, auf die sichihr eigner Bedarf richtete. Andrerseits haben. die
Vorschriften über die Leistungen an den Staat und die Priesterschaft
und über die Strafzalılungen sicher wesentlich dazu beigetragen, die
Gangbarkeit gewisser Güter im Tauschverkehr zu steigern und ihnen
den Charakter als Tauschmittel im Flusse der Zeiten zu bewahren.
Denn schon aus dem Umstande, daß ein bestimmtes Gut zu den genannten
wichtigen Zwecken gebraucht werden kaun oder gar gebraucht
werden muß, erwächst diesem Gute eine Verwendbarkeit, die über
seinen unmittelbaren Gebrauch und Verbrauch hinausgeht und ihm
eine besondere Eignung zum Tauschverkehr verleiht. Auf diese Weise
haben die Vorschriften über Abgaben aller Art, über Opfer und namentlich
auch über das Wehrgeld auf die erste Entwicklung des Geldwesens
sicherlich einen beträchtlichen Einfluß ausgeübt, und es wurde
ja auch bereits erwähnt, daß die traditionellen Wertverhältnisse
zwischen. den wichtigsten tauschbaren Gütern wahrscheinlich durch
die Vorschriften und Tarife über die Leistungen an die weltliche und
geistliche Obrigkeit und über die Strafgelder eine besondere Befestigung
erfahren haben.
Mit der Münze entstand nun für den Staat eine völlig neue Aufgabe,
die ihn weit über den bisherigen Umfang hinaus mit dem Geldwesen
in Berührung setzte: die Beteiligung an der Herstellung oder
die ausschließliche Handhabung der Herstellung des gemünzten Geldes.
Die Stempelung der Münzstücke mag zuerst, ähnlich wie heute
noch die Stempelung von Barren, von angesehenen Kaufleuten, deren
Geschäfte eine große Ausdehnung hatten, und deren Namen weithin
bekannt war, erfolgt sein. Daß vor der Erfindung der Münze eine
Stempelung von Barren seitens phönizischer Kaufleute stattfand, wurde
oben bereits erwähnt. Ob auch die eigentliche Münzprägung zuerst
von Privaten ausgeübt wurde, ob sie von weithin angesehenen Heilig-HELFFERICH,
Das Geld. 3