Laufende Nr.
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Benennung der Gegenstände.
Maßstab Tara in Przent
der. Zollsätze. des
Verzollung. Bruttgewichts
Holzwaaren; gemeine Korbflechterwaaren;
alle diese Waaren weder gefärbt, noch ge—
beizt, lackirt, gefirnißt, polirt oder in Ver—
bindung mit anderen Materiallten. 100 kg B. 2 Frk.
b) gemeine, wie: Holz in geschnittenen Four-
nieren, nicht eingelegte Parquettafeln; Kork
in Platten, Scheiben, Sohlen und Stöpsel,
alle diese Waaren roh 5
c) feine, wie: Hausgeräthe (Möbel), eingelegte
Parquettafeln, Kinderspielzeug, ferner alle
die unter a und b genannten Waaren,
gemalt, gebeizt, lackirt, gefirnißt, polirt,
auch in Verbindung mit unedlen Metallen,
gemeinem Leder, Rohr, Schilf und anderen
faserigen vegetabilischen Stoffen. 100 kg N. 9. 16 in Kisten und Fässern. 9 In Ballen
d) Schwarzwälder Uhren Bleistifte, zusammen-
gesetzte, mit oder ohne Fassung. 30
e) feinste, wie: eingelegte, inkrustirte, geschnitzte
Holzarbeiten; feine Drechsler- und Korb-
flechterwaaren, Arbeiten aus vergoldetem
Holz, eingelegte Fourniere und überhaupt
alle unter a, b, c und d nicht genannten
Holzwaaren, auch in Verbindung mit
anderen Materialien, ausgenommen den
unter Nr. 7 d genannten; gepolsterte Möbel,
überzogen oder nicht 50. 16 in Kisten und Fässern, 9 in Ballen