Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1881. (15)

— 271 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
No 27. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer Stempelmarken zur Entrichtung der Wechselstempel- 
steuer. S. 271. 
  
  
  
(Nr. 1451.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer Stempelmarken zur Entrichtung 
der Wechselstempelsteuer. Vom 22. November 1881. 
Zufolge der vom Bundesrath beschlossenen Abänderung der Vorschriften über die 
Verwendung der Wechselstempelmarken (vergl. Bekanntmachung vom 16. Juli d. J., 
Reichs-Gesetzbl. S. 245) ist die Herstellung neuer Wechselstempelmarken angeordnet 
worden. Dieselben lauten über die gleichen Steuerbeträge wie die bisher debitirten 
Marken und werden vom 1. Dezember d. J. ab bei den mit dem Debit von 
Wechselstempelmaterialien betrauten Postanstalten zu dem Preise des Stempel- 
betrages, auf welchen sie lauten, zum Verkauf gestellt werden. 
Die neuen Stempelmarken haben die Form eines liegenden Rechtecks. In 
der linken oberen Ecke befindet sich ein auf violett guillochirtem Untergrunde 
ruhender Schild mit dem ebenfalls in violetter Farbe ausgeführten Reichsadler, 
von welchem sich nach rechts ein in zwei Enden auslaufendes Band mit der 
Inschrift: „Deutscher Wechsel-Stempel“ zieht. Außer der in schwarzer Farbe 
hergestellten Bezeichnung des Steuerbetrages und der entsprechenden Wechselsumme 
enthalten die Marken einen Vordruck zur Aufnahme des Kassationsvermerkes 
gleichfalls in schwarzer Farbe. 
Die in der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1869 — Bundes-Gesetzbl. 
S. 695 — enthaltenen Anordnungen über den Debit der Wechselstempelmarken, 
sowie über das Verfahren bei Erstattung verdorbener Marken finden auf die 
neuen Wechselstempelmarken ebenmäßig Anwendung. 
Neben den neuen dürfen auch die bisherigen Wechselstempelmarken bis auf 
weiteres zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer verwendet werden. 
Berlin, den 22. November 1881. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Scholz. 
 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs-Gesetzbl. 1881. 50 
  
Ausgegeben zu Berlin den 26. November 1881.
	        
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