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Reichs-Gesetzblatt.
No 27.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer Stempelmarken zur Entrichtung der Wechselstempel-
steuer. S. 271.
(Nr. 1451.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer Stempelmarken zur Entrichtung
der Wechselstempelsteuer. Vom 22. November 1881.
Zufolge der vom Bundesrath beschlossenen Abänderung der Vorschriften über die
Verwendung der Wechselstempelmarken (vergl. Bekanntmachung vom 16. Juli d. J.,
Reichs-Gesetzbl. S. 245) ist die Herstellung neuer Wechselstempelmarken angeordnet
worden. Dieselben lauten über die gleichen Steuerbeträge wie die bisher debitirten
Marken und werden vom 1. Dezember d. J. ab bei den mit dem Debit von
Wechselstempelmaterialien betrauten Postanstalten zu dem Preise des Stempel-
betrages, auf welchen sie lauten, zum Verkauf gestellt werden.
Die neuen Stempelmarken haben die Form eines liegenden Rechtecks. In
der linken oberen Ecke befindet sich ein auf violett guillochirtem Untergrunde
ruhender Schild mit dem ebenfalls in violetter Farbe ausgeführten Reichsadler,
von welchem sich nach rechts ein in zwei Enden auslaufendes Band mit der
Inschrift: „Deutscher Wechsel-Stempel“ zieht. Außer der in schwarzer Farbe
hergestellten Bezeichnung des Steuerbetrages und der entsprechenden Wechselsumme
enthalten die Marken einen Vordruck zur Aufnahme des Kassationsvermerkes
gleichfalls in schwarzer Farbe.
Die in der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1869 — Bundes-Gesetzbl.
S. 695 — enthaltenen Anordnungen über den Debit der Wechselstempelmarken,
sowie über das Verfahren bei Erstattung verdorbener Marken finden auf die
neuen Wechselstempelmarken ebenmäßig Anwendung.
Neben den neuen dürfen auch die bisherigen Wechselstempelmarken bis auf
weiteres zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer verwendet werden.
Berlin, den 22. November 1881.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Scholz.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs-Gesetzbl. 1881. 50
Ausgegeben zu Berlin den 26. November 1881.