Betrag
für das
Einnahme. Etatsjahr
1881/82.
Mark.
19. XII. Zinsen aus belegten Reichsgeldern.
1. Vom Reichs-Festungsbaufonds 2 219 345
2. Vom Reichs-Eisenbahnbaufonds 350 000
3. Vom Reichstagsgebäudefonds 1 273 260
Summe XII. 3 842 605
XIII. Außerordentliche Zuschüsse.
20.— Aus der französischen Kriegskosten -Entschädigung und den von
derselben aufgekommenen Zinsen.
1. Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 2. Juli 1873
(Reichs-Gesetzbl. S. 185) aus dem Antheile des vormaligen
Norddeutschen Bundes an der Kriegskosten-Entschädigung 30 000
2. Zu den Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich für
Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundes aus dem
Antheile des letzteren 60 983
3. Zu den Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich für
Rechnung der ganzen Kriegsgemeinschschaft 11 352
4. Zu den Ausgaben für das Retablissement bei der Landarmee
auf Grund des Artikels 2 §. 5 des Gesetzes vom 2. Juli 1873
(Reichs-Gesetzbdl. S. 185) und des §. 2 des Gesetzes vom
16. Februar 1876 (Reichs-Gesetztl. S. 20) aus dem An-
theile des vormaligen Norddeutschen Bundes, Badens und
Südhessens 1 625 910
5. Auf Grund der Anmerkung am Schlusse des Abschnitts XII
der einmaligen Ausgaben des Reichshaushalts-Etats für
1880/81 die aus den Ausgabe-Ansätzen dieses Abschnittes
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