.
Betrag
für das
Einnahme. Etatsjahr
1881/82.
Mark.
Uebertrag 1 728 245
nicht zur Verwendung gelangenden und in der Rechnung
für 1880/81 als erspart in Abgang kommenden Beträge,
und zwar:
a) für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundes 188 224
b) für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundes,
Badens und Südhessens 200 101
2 116 570
21. Aus dem Reichs-Festungsbaufonds.
1. Zu den Ausgaben auf Grund der Artikel 1 und II des Gesetzes
vom 30. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 123) für Rechnung
des Reichs-Festungsbaufoddsss 8 850 000
2. Zu den Ausgaben für die Erweiterung der Militär-Erziehungs-
und Bildungsanstalten auf Grund des Gesetzes vom 12. Juni
1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 127), vorbehaltlich der Rückerstat-
tung aus dem Verkaufserlöse für die Grundstücke des alten
Berliner Kadettenhauses und der Kriegsakademie. 600 000
9 450 000
22. Aus dem Reichs-Eisenbahnbaufonds.
1. Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1873
(Reichs-Gesetzbl. S. 143 1 500 000
2. Zu den Ausgaben für Herstellung eines Verwaltungsgehändes
für die Generaldirektion der Eisenbahnen in Straßburg und
eines Dienstgebäudes für die Betriebs-- und Güter- Inspeltion
daselbst 500 000
2 000 000