Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1882. (16)

—  141  —

Reichs-Gesetzblatt.

No  20.

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  eine  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  gewerblichen  Anlagen,  welche
einer  besonderen  Genehmigung  bedürfen.  S.  141.

 

 

(Nr.  1482.)  Bekanntmachung,  betreffend  eine  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  gewerblichen
Anlagen,)  welche  einer  besonderen  Genehmigung  bedürfen.  Vom  23.  Dezember

  1882.

Auf  Grund  des  §.  16  der  Gewerbeordnung  vom  21.  Juni  1869  (Bundes-Gesetzbl.
  S.  245)  hat  der  Bundesrath,  vorbehaltlich  der  Genehmigung  des  Reichstags,
  beschlossen,  in  das  Verzeichniß  der  einer  besonderen  Genehmigung  bedürfenden
Anlagen  (§.  16  cit.)

Dégrasfabriken
aufzunehmen.

Berlin,  den  23.  Dezember  1882.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Bosse.

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.

 

Reichs-Gesetzbl.  1882.  31
Ausgegeben  zu  Berlin  den  28.  Dezember  1882.