Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  das  in  Erledigung  gekommene  Gerichts-Aktuariat  in  Rürtingen
  werden  aufgefordert,  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in
Tübingen  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  das  in  Erledigung  gekommene  Aktuariat  bei  dem  Oberamts-Gericht
  Wangen  werden  aufgefordert,  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  Königl.
Gerichtshofe  in  Ulm  sich  zu  melden.

5)  Mit  der  erledigten  evangelischen  Pfarrei  Sehbingen,  Dekanats  Alpeck,  ist
das  eine  halbe  Stunde  entfernte  Filial  Nerenstetten  verbunden,  in  welchem  der  Pfarrer
  jeden  Sonn=  und  Feiertag  Morgens  zu  predigen  und  alle  drei  Wochen  Catechisarion,
  viermal  jährlich  Communion  zu  halten  und  alle  Casualien  zu  verrichten  hat.
Der  Mutterort  zählt  595,  das  Filial  123  Pfarrgenossen.  Das  Dienst-Einkommen  ist
auf  1045  fl.  in  Sportelpreisen  berechnet.  Die  Bewerber  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen
  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.

4)  Da  auf  die  frühere  Einladung  zur  Meldung  um  die  erledigte  evangelische
Pfarrei  Hegenlohe,  Dekanats  Schorndorf,  nur  zwei  zur  Bewerbung  um  einen
Dienst  zweiter  Elasse  berufene  Bewerber  sich  eingefunden  haben  und  zum  Behufe  des
Vorschlages  Mehrerer  eine  orößere  Conkurrenz  gewünscht  wird,  so  wird  unter  Beziehung
  auf  Nr.  34  des  Regierungsblatts  vom  vorigen  Jahre,  worin  die  Verhältnisse
  der  erwähnten  Pfarrstelle  angegeben  sind,  der  Aufruf  zur  Bewerbung  hiemit
erneuert,  und  zu  Einreichung  der  Vittschrifsten  bei  dem  evangelischen  Confsistorium  eine
Frist  von  vier  Wochen  anberaumt.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  evangelische  Stadtpfarrei  Mökmühl,  Dekanats
  Neuenstadt,  welche  1556  Pfarrgenossen  zählt,  und  mit  einem  auf  675  fl.  nach
Sportelpreisen  berechneten  Einkommen  verbunden  ist,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen

bei  dem  evangelischen  Consistorium  der  Vorschrift  gemäß  zu  melden.

6)  Die  Bewerber  um  das  erledigte  Kameralamt  Ochsenhausen,  womit  die  Besoldung
  erster  Elasse  verbunden  ist,  haben  sich  bei  der  Finanzkammer  des  Donaukreises
  —  und  jene  um  die,  mit  der  Normal-Besoldung  von  300  fl.  verbundene  Assessorsstelle
bei  der  Finanzkammer  des  Schwarzwald-Kreises,  bei  leßterer  Collegialstelle  binnen
vier  Wochen  vorschriftmäßig  zu  melden.  "