Volltext : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Lymphe,  wenn  sich  der  Tropfen  an  die  untere  Mündung  des
Canals  anlegen  würde,  zum  Theile  zerstäuben.  Dieses  raschen
Luftaustrittes  wegen  ist  es  nicht  zu  rathen,  die  Lymphe  bei
senkrecht  nach  unten  gehender  Richtung  des  Haarröhrchens  aus
selbem  zu  blasen,  man  mag  es  frei  halten,  oder  auf  die  Impfnadel
  oder  eine  Glasplatte  aufsetzen.

17)  Den  Tropfen  der  Lymphe,  der  sich  an  die  äußere
untere  Wand  der  Glasröhre  angelegt  hat,  faßt  man  nun  entweder
  mit  der  Impfnadel  auf,  oder  streicht  ihn  auf  eine
Glasplatte.

18)  Jedenfalls  kann  man  mit  der  Lymphe  eines  solchen
Glasröhrchens  6—8  Kinder  impfen.

München,  den  19.  August  1833.

Nr.  30,646.  S.  212.
Ministerial-Entschließung  vom  14.  November  1833,  die  Impfglasröhrchen
  betr.
Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Der  Königlichen  Regierung  des  Isarkreises,  Kammer  des
Innern,  wird  auf  den  Bericht  vom  2.  v.  M.,  die  Impfglas-Röhrchen
  betr.,  Folgendes  erwiedert:

Die  eingesendeten,  anliegend  zurückfolgenden  Impfglas=Röhrchen,
  deren  sich  der  Central-Impfarzt  Dr.  Giel  zur  Auffassung
  und  Aufbewahrung  der  flüßigen  Kuhpockenlymphe  bisher
  bediente,  entsprechen  keineswegs  der  diesfalls  erlassenen
Instruktion.

Die  Nachtheile,  welche  aus  dem  Gebrauche  von  solchen
bauchigten  Impfglas-Röhrchen  entstehen,  sind  in  der  Anlage
näher  bezeichnet.

Damit  nun  künftig  der  Erfolg  der  flüßig  zu  versendenden
Kuhpockenlymphe  mehr  gesichert  und  ihre  Aufbewahrung  im
Sinne  der  diesfalls  erlassenen  Instruktion  geschehe,  hat  die
Königliche  Kreisregierung  den  Central-Impfarzt  Dr.  Giel
hienach  gehörig  zu  belehren  und  anzuweisen,  daß  er  sich  künftig
nur  solcher  Impfglas-Röhrchen  zu  bedienen  habe,  wie  sie  die
Instruktion  vorschreibe,  zu  welchem  Ende  der  Königlichen  Kreisregierung
  anliegend  Muster  solcher  Röhrchen,  wie  sie  vorgeschrieben
  sind,  mitgetheilt  werden.