Full text : Geschichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Erster Band Zweite Hälfte.

950  Die  Akademie  Frienrien  Wırneın's  IV.  (1840-1859).

—  er  war  nun  fünfzig  Jahre  lang  Mitglied  der  Akademie  —  sollte
laut  Beschluss  der  Akademie  seine  Büste  im  Sitzungszimmer  aufgestellt
  werden  (s.  oben  S.S39f.):  er  aber  verbat  sich  diese  Ehre,
nur  ein  Festmahl  nahm  er  an.

Seit  mehr  als  dreiJahren  waren  neue  Mitglieder  nicht  aufgenomnen
  worden;  am  18.  Mai  1850  erhielt  die  Akademie  endlich  wieder
eine  Verstärkung:  Lersıus,  HosFyEr  und  PETErRMANN  wurden  gewählt.
In  Peteryann  (geb.  ı2.  August  1801  zu  Glauchau,  gest.  Io.  Juni  1876)
begrüsste  die  Akademie  einen  stillen  Gelehrten,  der,  von  der  Theologie
  ausgegangen,  besonders  armenische  Studien  betrieb,  aber  auch
die  semitischen  Sprachen  in  den  Kreis  seiner  Forschungen  zog  und  die
historischen  Diseiplinen  (profan-  und  kirchengeschichtliche)  durch
seine  Mittheilungen  aus  armenischen  und  koptischen  Quellen  ımannigfach
  gefördert  hat.  Homrver'  (geb.  13.  August  1795  zu  Wolgast,
gest.  20.  October  1874)  war  der  berufene  Nachfolger  des  Germanisten
Eicnuorn.  In  dem  ausführlichen  und  warmen  Nachruf  Brunner’s  tritt
die  wissenschaftliche  Persönlichkeit  in  dem  Rahmen  ihrer  Leistungen
charakteristisch  hervor.  lHoxever  hat  zuerst  die  deutschen  mittelalterlichen
  Rechtsbücher,  vor  allem  den  Sachsenspiegel,  kritisch  bearbeitet
  und  edirt.  Auf  den  zahlreichen,  diese  Editionen  begleitenden
Abhandlungen  glänzt  die  Freude  einer  jungen  Wissenschaft.  In  der
Akademie  war  Honever  einer  der  fleissigsten  Arbeiter  und  ist  es  bis
in  das  höchste  Greisenalter  geblieben;  in  ihre  Schriften  hat  er  seine
umfangreichen,  zum  'Theil  bahnbrechenden  Untersuchungen  zur  deutschen
  Rechtsgeschichte  niedergelegt.  Seine  »Haus-  und  Hofmarken  «
sind  ein  Werk,  dessen  Bedeutung  sich  nicht  auf  Deutschland  beschränkt,
  denn  es  hat  das  ganze  germanische  Europa  zur  Untersuchungsbasis;
  er  stand  im  76.  Lebensjahre,  als  er  sie  vollendete”.
»\Was  er  that,  das  hat  er  ganz  gethan,  und  wie  er  in  seinen  Arbeiten
  gewöhnt  war  seine  Gedanken  zu  Ende  zu  denken,  so  hat  er
auch  sein  Leben  völlig  ausgelebt.  Den  Scheidenden  betrübte  kein
Blick  auf  unerreichte  Ziele,  denn  er  hat  sich  nie  ein  Ziel  zu  hoch
gesteckt  und,  was  er  leisten  wollte,  gründlich  geleistet.  «

!  Brunner  in  den  Preussischen  Jahrbüchern  Bd.36  (1875)  S.ı8ff.,  vergl.
FrENspoRFF  in  der  Allgemeinen  Deutschen  Biographie  Bd.ı3  S.44ff.  Homever  war
bereits  seit  1824  Professor  der  Jurisprudenz  an  der  Universität.

”  Den  Grund  zu  dieser  Arbeit  hat  Hoxnever  in  seiner  akademischen  Abhandlung
  vom  Jahre  1852  (S.17  fl.)  Ȇber  die  Heimath  nach  altdeutschem  Recht,  insbesondere
  über  das  Hantgemal«  gelegt;  sie  weckte  in  den  verschiedenen  Gauen  germanischer
  Länder  einen  Trieb  der  Forschung  nach  der  untergegangenen  oder  untergehenden,
  in  ihrem  Zusanmmenhange  nicht  mehr  verstandenen  Sitte  der  Hausmarken.