950 Die Akademie Frienrien Wırneın's IV. (1840-1859).
— er war nun fünfzig Jahre lang Mitglied der Akademie — sollte
laut Beschluss der Akademie seine Büste im Sitzungszimmer aufgestellt
werden (s. oben S.S39f.): er aber verbat sich diese Ehre,
nur ein Festmahl nahm er an.
Seit mehr als dreiJahren waren neue Mitglieder nicht aufgenomnen
worden; am 18. Mai 1850 erhielt die Akademie endlich wieder
eine Verstärkung: Lersıus, HosFyEr und PETErRMANN wurden gewählt.
In Peteryann (geb. ı2. August 1801 zu Glauchau, gest. Io. Juni 1876)
begrüsste die Akademie einen stillen Gelehrten, der, von der Theologie
ausgegangen, besonders armenische Studien betrieb, aber auch
die semitischen Sprachen in den Kreis seiner Forschungen zog und die
historischen Diseiplinen (profan- und kirchengeschichtliche) durch
seine Mittheilungen aus armenischen und koptischen Quellen ımannigfach
gefördert hat. Homrver' (geb. 13. August 1795 zu Wolgast,
gest. 20. October 1874) war der berufene Nachfolger des Germanisten
Eicnuorn. In dem ausführlichen und warmen Nachruf Brunner’s tritt
die wissenschaftliche Persönlichkeit in dem Rahmen ihrer Leistungen
charakteristisch hervor. lHoxever hat zuerst die deutschen mittelalterlichen
Rechtsbücher, vor allem den Sachsenspiegel, kritisch bearbeitet
und edirt. Auf den zahlreichen, diese Editionen begleitenden
Abhandlungen glänzt die Freude einer jungen Wissenschaft. In der
Akademie war Honever einer der fleissigsten Arbeiter und ist es bis
in das höchste Greisenalter geblieben; in ihre Schriften hat er seine
umfangreichen, zum 'Theil bahnbrechenden Untersuchungen zur deutschen
Rechtsgeschichte niedergelegt. Seine »Haus- und Hofmarken «
sind ein Werk, dessen Bedeutung sich nicht auf Deutschland beschränkt,
denn es hat das ganze germanische Europa zur Untersuchungsbasis;
er stand im 76. Lebensjahre, als er sie vollendete”.
»\Was er that, das hat er ganz gethan, und wie er in seinen Arbeiten
gewöhnt war seine Gedanken zu Ende zu denken, so hat er
auch sein Leben völlig ausgelebt. Den Scheidenden betrübte kein
Blick auf unerreichte Ziele, denn er hat sich nie ein Ziel zu hoch
gesteckt und, was er leisten wollte, gründlich geleistet. «
! Brunner in den Preussischen Jahrbüchern Bd.36 (1875) S.ı8ff., vergl.
FrENspoRFF in der Allgemeinen Deutschen Biographie Bd.ı3 S.44ff. Homever war
bereits seit 1824 Professor der Jurisprudenz an der Universität.
” Den Grund zu dieser Arbeit hat Hoxnever in seiner akademischen Abhandlung
vom Jahre 1852 (S.17 fl.) Ȇber die Heimath nach altdeutschem Recht, insbesondere
über das Hantgemal« gelegt; sie weckte in den verschiedenen Gauen germanischer
Länder einen Trieb der Forschung nach der untergegangenen oder untergehenden,
in ihrem Zusanmmenhange nicht mehr verstandenen Sitte der Hausmarken.