Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1884. (18)

Reichs-Gesetzblatt

>N>o  15.

Inhalt:  Gesetz,  betreffend  die  zur  Erforschung  der  Cholera  nach  Egypten  und  Ostindien  entsandte  wissenschaftliche
Kommission.  S.  51.  —  Bekanntmachung,  betreffend  den  Verkehr  mit  Erzeugnissen  und.  Geräthschaften
  des  Weinbaues  in  den  deutsch  französischen  Grenzbezirken.  S.  51.  —  Bekanntmachung,
betreffend  die  Einfuhr  von  Pflanzen  und  sonstigen  Gegenständen  des  Gartenbaues.  S.  52.

 

 

 

 

(Nr.  1542.)  Gesetz,  betreffend  die  zur  Erforschung  der  Cholera  nach  Egypten  und  Ostindien
entsandte  wissenschaftliche  Kommission.  Vom  27.  Mai  1884.

Wir  Wilhelm  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König

von  Preußen  2c.

verordnen  im  Namen  des  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung  des  Bundesraths
und  des  Reichstags,  was  folgt:

Zur  Verleihung  von  Belohnungen  an  die  Mitglieder  der  wissenschaftlichen
Kommission,  welche  im  Jahre  1883  behufs  Erforschung  der  Cholera  nach
Egypten  und  Ostindien  entsendet  worden  ist,  wird  dem  Kaiser  eine  Summe  von
135  000  Mark  zur  Verfügung  gestellt.

Der  Reichskanzler  wird  ermächtigt,  diesen  Betrag  aus  den  bereitesten  Mitteln
des  Reichshaushalts  zu  entnehmen  und  als  außeretatsmäßige  Mehrausgabe  zu
verrechnen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  27.  Mai  1884.

(L.  S.)  Wilhelm.

Fürst  von  Bismarck.

 

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(Nr.  1543.)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Verkehr  mit  Erzeugnissen  und  Geräthschaften  des
Weinbaues  in  den  deutsch  französischen  Grenzbezirken.  Vom  24.  Mai  1884.

Gemäß  einer  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  der  Regierung  von  Frankreich

zur  Ausführung  des  Artikels  4  der  internationalen  Reblaus-Konvention  vom  3.  November

  1881  (Reichs-Gesetzbl.  von  1882  S.  125)  behufs  Erleichterung  des
Reichs-  Gesetzbl.  1884.  17

Ausgegeben  zu  Berlin  den  29.  Mai  1884.