Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

Preußen  und  der  norddeutsche  Bund.  59

gereicht  der  Regierung  Sr.  Majestät  zur  Genugthuung,  daß  der  Landtag  den
Staatshaushaltsetat  nach  eingehender  Prüfung  fast  unverkürzt  genehmigt,  und
die  zur  vollständigen  Deckung  der  Ausgaben  erforderlichen  außerordentlichen
Mittel  bewilligt  hat.  Sie  wird  bei  der  Ausführung  des  Etats  mit  gewissenhafter
  Sorgfalt  und  Sparsamkeit  zu  Werke  gehen,  und  die  Nothwendigkeit  der
Widerherstellung  des  Gleichgewichts  der  Staatseinnahmen  und  Ausgaben  zur
Richtschnur  ihrer  künftigen  Vorlagen  machen.  Den  Dank  Sr.  Maj.  des
Königs  spricht  Ihnen  die  Staatsregierung  dafür  aus,  daß  Sie  dem  Gesetze,
durch  welches  die  Auseinandersetzung  mit  der  Stadt  Frankfurt  a.  M.  geordnet
wird,  bereitwillig  ihre  Zustimmung  ertheilt,  und  die  Regierung  dadurch  in  den
Stand  gesetzt  haben,  diese  Angelegenheit  in  einem  den  landesväterlichen  Gefühlen
  Sr.  Majestät  entsprechenden,  von  der  Erörterung  streitiger  Rechtsfragen
absehenden  Weg  zum  Abschluß  zu  bringen.  Die  Vorlagen  behufs  Förderung
der  Rechtspflege  und  der  Rechtsgemeinschaft  in  allen  Theilen  der  Monarchie
haben  theilweise  die  Zustimmung  der  beiden  Häuser  gefunden.  In  Betreff
weiterer  gleich  wünschenswerther  Reformen  darf  die  Regierung  für  die  nächste
Session  die  Erzielung  eines  allseitigen  Einvernehmens  hoffen.  Durch  Ihre
angestrengte  Thätigkeit  ist  es  ferner  möglich  gewesen,  namhafte  Verbesserungen
in  der  Gesetzgebung  für  einzelne  Provinzen  herbeizuführen.  Das  Bestreben
der  Staatsregierung,  hierbei  den  Wünschen  dieser  Provinzen  eine  mit  dem
allgemeinen  Interesse  vereinbare  Rücksichtnahme  zu  Theil  werden  zu  lassen,
hat  seitens  beider  Häuser  des  Landtags  bereitwillige  Unterstützung  gefunden.
Wenn  die  Berathungen  auf  dem  Gebiete  des  Unterrichtswesens  zu  einem  abschließenden
  Ergebnisse  nicht  geführt  haben,  so  wird  die  Staatsregierung  sich
hierdurch  um  so  mehr  veranlaßt  finden,  die  Zeit  bis  zur  nächsten  Session  zur
weiteren  Klärung  der  Frage  zu  benutzen,  um  demnächst  mit  einer  umfassendern
Vorlage  an  den  Landtag  treten  zu  können.  In  Betreff  der  Fortbildung  unserer
  corporativen  Organisation  hat  die  Staatsregierung  die  beabsichtigte  Vorlage
  im  Laufe  dieser  Session  noch  nicht  an  den  Landtag  zu  bringen  vermocht.
Die  vertraulichen  Vorberathungen  aber,  welche  mit  Rücksicht  auf  die  umfassende
Bedeutung  und  die  mannigfachen  Schwierigkeiten  einer  befriedigenden  Lösung
dieser  Aufgabe  wünschenswerth  erscheinen,  berechtigen  zu  der  Hoffnung,  daß
die  Verständigung  über  dieselbe  in  der  nächsten  Session  in  einer  den  Interessen
des  Landes  entsprechenden  Weise  gelingen  werde."

9.  März.  (Nordd.  Bund).  Der  Reichstag  bestellt  das  Bureau  wie
bisher:  Simson  als  Präsident  (mit  165  von  181  Stimmen),  Herzog
v.  Ujest  (158)  und  Bennigsen  (124;  Löwe  44  St.)  als  Vicepräsidenten.


11.  „  (Nordd.  Bund).  Reichstag:  Lasker  trägt  zum  Schutz  der
Redefreiheit  neuerdings  auf  Annahme  folgenden  Gesetzentwurfes  an.

„Kein  Mitglied  eines  Landtages  oder  einer  Kammer  eines  zum  norddeutschen
Bunde  gehörigen  Staates  darf  zu  irgend  einer  Zeit  wegen  seiner  Abstimmung
oder  wegen  der  in  Ausübung  seines  Berufes  gethanen  Aeußerungen  gerichtlich
oder  disciplinarisch  verfolgt  oder  sonst  außerhalb  der  Versammlung,  zu  welcher
das  Mitglied  gehört,  zur  Verantwortung  gezogen  werden.“
Anmerkung:  Dieser  Gesetzentwurf  ist  wörtlich  gleichlautend  mit  demjenigen,
  welchen  der  Reichstag  bereits  in  seiner  vorigen  Session  (am  3.  April
1868  mit  119  gegen  65  Stimmen  in  der  Vorberathung,  am  18.  April  in
der  Schlußberathung)  angenommen,  welcher  aber  nicht  die  Zustimmung  des
Bundesrathes  erhalten  hat.

—  „  (Nordd.  Bund).  Preußen  unterhandelt  mit  Braunschweig  wegen
Abschluß  einer  Militärconvention.