Preußen und der norddeutsche Bund. 59
gereicht der Regierung Sr. Majestät zur Genugthuung, daß der Landtag den
Staatshaushaltsetat nach eingehender Prüfung fast unverkürzt genehmigt, und
die zur vollständigen Deckung der Ausgaben erforderlichen außerordentlichen
Mittel bewilligt hat. Sie wird bei der Ausführung des Etats mit gewissenhafter
Sorgfalt und Sparsamkeit zu Werke gehen, und die Nothwendigkeit der
Widerherstellung des Gleichgewichts der Staatseinnahmen und Ausgaben zur
Richtschnur ihrer künftigen Vorlagen machen. Den Dank Sr. Maj. des
Königs spricht Ihnen die Staatsregierung dafür aus, daß Sie dem Gesetze,
durch welches die Auseinandersetzung mit der Stadt Frankfurt a. M. geordnet
wird, bereitwillig ihre Zustimmung ertheilt, und die Regierung dadurch in den
Stand gesetzt haben, diese Angelegenheit in einem den landesväterlichen Gefühlen
Sr. Majestät entsprechenden, von der Erörterung streitiger Rechtsfragen
absehenden Weg zum Abschluß zu bringen. Die Vorlagen behufs Förderung
der Rechtspflege und der Rechtsgemeinschaft in allen Theilen der Monarchie
haben theilweise die Zustimmung der beiden Häuser gefunden. In Betreff
weiterer gleich wünschenswerther Reformen darf die Regierung für die nächste
Session die Erzielung eines allseitigen Einvernehmens hoffen. Durch Ihre
angestrengte Thätigkeit ist es ferner möglich gewesen, namhafte Verbesserungen
in der Gesetzgebung für einzelne Provinzen herbeizuführen. Das Bestreben
der Staatsregierung, hierbei den Wünschen dieser Provinzen eine mit dem
allgemeinen Interesse vereinbare Rücksichtnahme zu Theil werden zu lassen,
hat seitens beider Häuser des Landtags bereitwillige Unterstützung gefunden.
Wenn die Berathungen auf dem Gebiete des Unterrichtswesens zu einem abschließenden
Ergebnisse nicht geführt haben, so wird die Staatsregierung sich
hierdurch um so mehr veranlaßt finden, die Zeit bis zur nächsten Session zur
weiteren Klärung der Frage zu benutzen, um demnächst mit einer umfassendern
Vorlage an den Landtag treten zu können. In Betreff der Fortbildung unserer
corporativen Organisation hat die Staatsregierung die beabsichtigte Vorlage
im Laufe dieser Session noch nicht an den Landtag zu bringen vermocht.
Die vertraulichen Vorberathungen aber, welche mit Rücksicht auf die umfassende
Bedeutung und die mannigfachen Schwierigkeiten einer befriedigenden Lösung
dieser Aufgabe wünschenswerth erscheinen, berechtigen zu der Hoffnung, daß
die Verständigung über dieselbe in der nächsten Session in einer den Interessen
des Landes entsprechenden Weise gelingen werde."
9. März. (Nordd. Bund). Der Reichstag bestellt das Bureau wie
bisher: Simson als Präsident (mit 165 von 181 Stimmen), Herzog
v. Ujest (158) und Bennigsen (124; Löwe 44 St.) als Vicepräsidenten.
11. „ (Nordd. Bund). Reichstag: Lasker trägt zum Schutz der
Redefreiheit neuerdings auf Annahme folgenden Gesetzentwurfes an.
„Kein Mitglied eines Landtages oder einer Kammer eines zum norddeutschen
Bunde gehörigen Staates darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Abstimmung
oder wegen der in Ausübung seines Berufes gethanen Aeußerungen gerichtlich
oder disciplinarisch verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung, zu welcher
das Mitglied gehört, zur Verantwortung gezogen werden.“
Anmerkung: Dieser Gesetzentwurf ist wörtlich gleichlautend mit demjenigen,
welchen der Reichstag bereits in seiner vorigen Session (am 3. April
1868 mit 119 gegen 65 Stimmen in der Vorberathung, am 18. April in
der Schlußberathung) angenommen, welcher aber nicht die Zustimmung des
Bundesrathes erhalten hat.
— „ (Nordd. Bund). Preußen unterhandelt mit Braunschweig wegen
Abschluß einer Militärconvention.