Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

—  1799  —

(Nr.  6905.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  14.  Oktober  1867.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  an  die  Gemeinden  Daaden,  Biersdorf,  Niederdreisbach
und  Schutzbach  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Gemeinde-Chaussee
  von  Daaden  über  Biersdorf  und  Niederdreisbacher  Hütte  bis
zur  Betdorf.Neunkirchener  sogenannten  Heller-Bezirksstraße  bei  Alsdorf,
im  Kreise  Altenkirchen,  Regierungsbezirk  Coblenz.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  age  den  Bau  einer  Gemeinde
  Chaussee  von  Daaden  über  Biersdorf  und  Niederdreisbacher  Hütte  bis
zur  Betzdorf-Neunkirchener  sogenannten  Heller-Bezirksstraße  bei  Alsdorf  im  Kreise
Altenkirchen,  Regierungsbezirk  Coblenz,  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  den
Gemeinden  Daaden,  Biersdorf,  Niederdreisbach  und  Schutzbach  das  Expropriationsrecht
  für  die  zu  dieser  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das
Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach
Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf
diese  Straße.  Zugleich  will  Ich  den  genannten  Gemeinden  gegen  Uebernahme  der
künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des
Chaufsergeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal
geltenden  Chauseeged.  Tarifs-  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen
  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen
  Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen  air  den  Staats-Chausseen  von
Säeh  angewandt  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife
  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-
  Vergehen  auf  die  gedachte  Size  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Geset  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenmtniß  zu  bringen.

Baden-Baden,  den  14.  Oktober  1867.
Wilhelm.
Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  6905—6906,  (Nr.  6906.)