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(Nr. 6905.) Allerhöchster Erlaß vom 14. Oktober 1867., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte an die Gemeinden Daaden, Biersdorf, Niederdreisbach
und Schutzbach für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee
von Daaden über Biersdorf und Niederdreisbacher Hütte bis
zur Betdorf.Neunkirchener sogenannten Heller-Bezirksstraße bei Alsdorf,
im Kreise Altenkirchen, Regierungsbezirk Coblenz.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen age den Bau einer Gemeinde
Chaussee von Daaden über Biersdorf und Niederdreisbacher Hütte bis
zur Betzdorf-Neunkirchener sogenannten Heller-Bezirksstraße bei Alsdorf im Kreise
Altenkirchen, Regierungsbezirk Coblenz, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den
Gemeinden Daaden, Biersdorf, Niederdreisbach und Schutzbach das Expropriationsrecht
für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf
diese Straße. Zugleich will Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der
künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des
Chaufsergeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden Chauseeged. Tarifs- einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, wie diese Bestimmungen air den Staats-Chausseen von
Säeh angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Size zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geset Sammlung zur öffentlichen
Kenmtniß zu bringen.
Baden-Baden, den 14. Oktober 1867.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6905—6906, (Nr. 6906.)