Full text : Die Frau als Hausärztin.

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auf  die  Dauer  von  sechs  Jahren  gnädigst  verwilligt  haben;  so  wird  solches  unter  Hinweisung
  auf  die  K.  Verordnung  vom  25.  Februar  1815,  Privilegien  gegen  den  Bücher-Nachdruck
  betreffend,  hiemit  öffentlich  bekannt  gemacht.

Stuttgart  den  16.  Oktober  1834.  Schlayer.

e)  Privilegium  gegen  den  Nachdruck  der  in  der  Rieger'schen  Buchhandlung  in  Augsburg  erscheinenden
drei  Schriften:  „Glocke  der  Andacht,  dritte  Auflage,“  „der  verlorne  Sohn“  und  „das  Thal  von  Almeria.“

Da  Seine  Königliche  Majestät  vermöge  höchster  Entschließung  vom  15.  d.  M.
der  Matthäus  Rieger'schen  Buchhandlung  zu  Augsburg,  ein  Privilegium  gegen  den
Nachdruck  der  in  ihrem  Verlage  erscheinenden  drei  Werke:

1)  Glocke  der  Andacht,  ein  Erbauungebuch  für  gebildete  Katholiken,  dritte  verbesserte

  Auflage,

2)  der  verlorne  Sohn,  Geschichte  einer  deutschen  Familie  für  die  reifere  Jugend

und  für  Eltern,  erzählt  von  dem  Verfasser  der  Glocke  der  Andacht,  und

5)  das  Thal  von  Almeria,  eine  Erzählung  für  die  reifere  Jugend,  vom  erfaser

der  Beatushöhle,
auf  die  Dauer  von  sechs  Jahren  zu  verleihen  gnädigst  geruht  haben;  so  wird  solches
unter  Hinweisung  auf  die  K.  Verordnung  vom  25.  Februar  1815,  Privilegien  gegen
den  Bücher-Nachdruck  betreffend,  andurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Stuttgart  den  16.  Oktober  1835.  Schlaper.

2.  Des  katholischen  Kirchenraths.
Weitcre  Aufnahme  in  das  Wilhelmssüft  zu  Tübingen.

In  den  katholischen  höhern  Convikt  (Wilhelmsstift)  zu  Tübingen  wurden  zu  den
in  der  diesseitigen  öffentlichen  Bekanntmachung  vom  7.  d.  M.  benannten  Schülern
noch  weiter  aufsgenommen,  die  Gymnasisten:

Diemer,  Friedrich,  Sohn  des  Müllers  in  Ellwangen,

Jonas,  Johann,  Sohn  des  Kutschers  in  Ellwangen,

Zimmerle,  Friedrich  Carl  August,  Sohn  des  Kaufmanns  in  Ellwangen.
Stuttgart  den  15.  Oktober  1834.  Soden.