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Auflagen gehören, zu der die Verleger berechtigt oder verpflichtet
sind, wobei eine Definition der Begriffe Auflage und Ausgabe am
Platz wäre. Weiter gehört hierher die Frage, bis zu welchem
Zeitpunkt der Autor sein Manuscript zu liefern hat, und wann
eine Verpflichtung zur Honorarzahlung beim Fehlen einer Vertragsbestimmung
anzunehmen ist, und wann das Honorar fällig
wird. Ferner unter welchen Umständen die Bearbeitung eines
Werks dessen Bestand ergreift, und wann sie nothwendig erscheint.
Weiter wäre zu erörtern, was als zweckmässige Veröffentlichung
eines Werks anzusehen ist; in welchem Fall die
Zusammenstellung einzelner Werke, oder die Einzelveröffentlichung
eines zu einer Sammlung gehörigen Beitrags erlaubt ist, und nach
welchem Zeitpunkt dies geschehen darf. — Und anderes mehr.
Zum Schluss wollen wir unter Hinweis auf die in neuester
Jıeit hervorgetretenen Bestrebungen das Verlagsrecht international
zu regeln, bemerken, dass wir den in unserem Aufsatz behandelten
Rechtsverhältnissen sehr wohl eine internationale Ausdehnung
geben können, da sie von den besonderen Einrichtungen des Verlagswesens
in den verschiedenen Ländern unabhängig ist. Die
Verlagsordnung dagegen steht auf dem Boden unseres eigenthümlichen
Verlagsverkehrs.