Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1886. (20)

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bei der Kasse der Kommerzbank in Lübeck bis zum Ablauf des 
Jahres 1889 eingelöst werden. 
4. Die bis zum Ablauf der letztbezeichneten Frist nicht zur Einlösung 
gelangten Banknoten sind auch als einfache Schuldscheine präkludirt. 
Berlin, den 8. August 1886. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Beoetticher. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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