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Poli— 121nnë. ..|Ch Au Pfeifen= oder Flaggen,
Pnd Anwendung der Signale. os e Lälek Lichter bei Nacht.
nung. Dampfschiffe. Tonnen.
§ 23. Telegraphenleitungen oder Ketten, ——.—
welche quer durch den Strom ge- Ö1— ——
führt sind .
am Ufer
- A
§ 28.|Begegnen von Segelschiffen unter- —
einander und mit Flößen - — LW
Winken
Schwenken (bei Schiffen)
auf derjenigen Seite, an welcher vorbeizufahren ist.
§ 29.Begegnen von Dampfschiffen untereinander:
rechts vorbei —
links vorbei — —
kann nicht ausweichen — — —
8 30.Begegnen von Dampfschiffen mit S 5%
Segelschiffen und Flößen: –0 —
Dampfschiff rechts vorbei — * 8
Dampfschiff links vorbei — — * -
Segelschiff oder Floß Winken Schwenken (bei Schiffen)
auf derjenigen Seite, an welcher vorbeizufahren ist.
wwenn die Schifffahrt unbe schränkt
gestattet ist
8
§ 31.]|Stark gekrümmte, enge oder seichte *5
Fahrwasserstellen Z oder 1
/
am Ufer. am Ufer.
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