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(Anlage H), Anerkenntnissen (Anlage J) und Uebersichten über das Aushebungsgeschäft
(Anlage K) sowie die Bestimmungstäfelchen haben die Kreishauptmannschaften für Rechnung
des Militäretats anfertigen zu lassen und schon im Frieden den Amtshauptleuten
in genügender Anzahl zu überweisen. Die Liquidationen über die Beschaffungskosten der
Formulare sind von den Kreishauptmannschaften aufzustellen und an die zuständigen
Intendanturen zur Anweisung zu übersenden.
Für Bereithaltung der Marschrouten und Militär-Fahrscheine, sowie der den
Transportführern zu behändigenden Quittungsformulare über Naturalverpflegung, Vorspann
und Fourage, Quartierbescheinigungen, ferner für Beschaffung und Bereithaltung
von Koppelzeug, Pferdemaßen, Mähnentafeln und Pferde-Brenneisen sorgt die Militärbehörde.
§ 32.
Erscheint für einzelne Truppentheile eine besonders schleunige Gestellung von Pferden
nöthig, so vereinbaren die Generalkommandos das Erforderliche mit den Kreishauptleuten.