Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1886. (20)

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(Anlage  H),  Anerkenntnissen  (Anlage  J)  und  Uebersichten  über  das  Aushebungsgeschäft
(Anlage  K)  sowie  die  Bestimmungstäfelchen  haben  die  Kreishauptmannschaften  für  Rechnung
  des  Militäretats  anfertigen  zu  lassen  und  schon  im  Frieden  den  Amtshauptleuten
in  genügender  Anzahl  zu  überweisen.  Die  Liquidationen  über  die  Beschaffungskosten  der
Formulare  sind  von  den  Kreishauptmannschaften  aufzustellen  und  an  die  zuständigen
Intendanturen  zur  Anweisung  zu  übersenden.

Für  Bereithaltung  der  Marschrouten  und  Militär-Fahrscheine,  sowie  der  den
Transportführern  zu  behändigenden  Quittungsformulare  über  Naturalverpflegung,  Vorspann
  und  Fourage,  Quartierbescheinigungen,  ferner  für  Beschaffung  und  Bereithaltung
von  Koppelzeug,  Pferdemaßen,  Mähnentafeln  und  Pferde-Brenneisen  sorgt  die  Militärbehörde.


§  32.

Erscheint  für  einzelne  Truppentheile  eine  besonders  schleunige  Gestellung  von  Pferden
nöthig,  so  vereinbaren  die  Generalkommandos  das  Erforderliche  mit  den  Kreishauptleuten.