Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1886. (20)

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3.  In  den  Räumen,  in  welchen  junge  Leute  beschäftigt  werden,  muß  neben
der  nach  §.  138  Absatz  3  auszuhängenden  Tafel  eine  zweite  ausgehängt
werden,  welche  in  deutlicher  Schrift  die  Bestimmungen  unter  I  und  II
wiedergiebt.

Berlin,  den  3.  Februar  1886.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
von  Boetticher.

 

Tabelle

über  Beginn  und  Ende  der  Arbeitszeit  und  der  Pausen  für  junge  Leute.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beginn  Pausen  Ende  Namen

Nummer  der  Schicht.  der  Schicht.  desjenigen,
der  welcher  die

Dauer
        

Schicht.   Datum.  Tages-  Datum.  Tages-  in  Datum.  Tages-  Eintragung

zeit.  zeit.  Minuten.  zeit.  bewirkt.

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Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.