Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1886. (20)

  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
 für das 
Kaptitel. Titel. Ausgabe. Etatsjahr 
  1886/87. 
Mark. 
(6.) Übertrag 14 448 617 
20. Zur Erweiterung von Festungsthoren und Thorbrücken im 
Interesse des Verkehrs, deren Kosten dem Reichsfestungs- 
baufonds nicht zur Last fallen (Artikel IV Absatz 2 des Gesetzes 
vom 30. Mai 1873) 67 600 
21/22. Zu Festungsanlagen und Einebnungsarbeiten, deren Kosten dem 
Reichsfestungsbaufonds nicht zur Last fallen 1 500 000 
23. Zu Erstattungen an den Bundesstaat Preußen an Entschädigungs- 
renten, auf Grund des Gesetzes vom 25. Mai 1873 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 113). . . . . . . . . . . . . . .... .... .. ..... . ... 115 000 
24. Zur Erweiterung der Artillerie-Schießplätze.. . . . .... .. . ... 3 000 000 
Zu Kasernenbauten: 
25/42. a) Preußen etc.  3 471 900 
b) Sachsen . . . . . ... — 
c) Württemberg . . . . . . . .. — 
43. Zu Erstattungen auf aus Landesmitteln aufgewendete Kasernen- 
bau etc. Kosten . . .. 165 000 
—= 22 768 117 
Summe V 41 511 588 
7. 1/32. VI. Marineverwaltung ... . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . .. 9 701 900 
8. VII. Reichs-Justizuerwaltuungagagg .. ... – 
9. 1/3. VIII. Reichsschatzamt .. .......... . ..... . . . .. . . . ... 7 300 000 
IX. Eisenbahnverwaltung. 
10.   1/6. Außerordentlicher Etat 3 294 460 
Summe IX .. 3 294 460 
11. X. Fehlbetrag des Haushalts des Etatsjahres 1884/85, 
vorbehaltlich der Berichtigung in Folge der Revision der Rechnungen 
5 570 303 
  
  
    

	        
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