Betrag
Kapitel Titel für das
Einnahme. Etatsjahr
1886/87.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1. Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozent . . . . . . .. 1 026 000
Davon ab:
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach-
sende Verwaltungskosten 500
bleiben (Titel 1) 1 025 500
2. Wechselstempelsteuer . . . . . . . . . ... 6 760 000
Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 135 200 ℳ.
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und
Verwaltungskosten 187 800.
zusammen . . . 323 000
bleiben (Titel 2) . 6 437 000
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc.
und Lotterieloose.
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 43 des Ge-
setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel-
abgaben (Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver-
gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungs-
kosten .. .. .. .. . . . .. 4 400 000
B. für Kauf und sonstige Anschaffungsgeschäfte,
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 12 000 000
Seite 16 400 000