Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1886. (20)

  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
Kapitel Titel für das 
Einnahme. Etatsjahr 
  1886/87. 
Mark. 
2. II. Reichsstempelabgaben. 
1. Spielkartenstempel, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes 
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten 
zu vergütenden fünf Prozent . . . . . . .. 1 026 000 
Davon ab: 
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach- 
sende Verwaltungskosten 500 
bleiben (Titel 1) 1 025 500 
2.   Wechselstempelsteuer . . . . . . . . . ... 6 760 000 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer 
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder  135 200 ℳ. 
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und 
Verwaltungskosten 187 800. 
zusammen . . . 323 000 
bleiben (Titel 2) . 6 437 000 
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc. 
und Lotterieloose. 
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 43 des Ge- 
setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel- 
abgaben (Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver- 
gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungs- 
kosten .. .. .. .. . . . .. 4 400 000 
B. für Kauf und sonstige Anschaffungsgeschäfte, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 12 000 000 
Seite 16 400 000 
  
  
 
	        
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