Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1886. (20)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
— —— — 
Betrag 
 für das 
 Einnahme. Etatsjahr 
 1886/87. 
Kapitel Titel 
Mark. 
(2.) Uebertrag 16 400 000 
C. für Lotterieloose: 
a) von Staatslotterien 5 425 000 
b) von Privatlotterien, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten. 550 000 
zusammen (Titel 3) 22 375 000 
4. Statistische Gebühr. 
Brutto-Einnahme . . . . . .. .......... .. ... 580 000 ℳ. 
Davon ab: Zurückzahlungen 3 000. 
bleiben 577 000 
Davon ab: 
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und 
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich 
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, 
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare 
in Rückeinnahme kommt . . . . .. . .. . ... 21 200 ℳ. 
b) die Entschädigungen der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2½ Prozent der Brutto-Einnahmen) 14 500. 
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden 
Verwaltungskosten 12 000. 
zusammen . . . 47 700 
bleiben 529 300 
  
Reichs-Gesetzbl. 
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich 
der Herauszahlungen an Oesterreich (für Jungholz) 
zusammen (Titel 4) 
Summe II . . . 
20 200 
  
549 500 
  
  
  
1886. 8 
30 387 000
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.