Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Siebenter Jahrgang. 1866. (7)

240  Oesterreich.

unterstützten  Antrag  auf  Czechisirung  der  Universität  eine  Denkschrift
an  die  Staatsregierung,  in  der  sie  die  Frage  für  eine  Reichsangelegenheit
  erklärt.

26.  Febr.  Laue  Feier  des  Jahrestags  der  Februarverfassung  in  den  meisten
Kronländern.  In  Wien  geht  der  Tag  ganz  still  vorüber.  Nur  in
Prag  wird  er  von  den  Deutschen  mit  Nachdruck  begangen.

„  „  (Böhmen).  Judenhetzen  in  verschiedenen  Theilen  des  Königreichs.


27.  „  (Ungarn).  Der  Kaiser  nimmt  in  Ofen  die  Adressen  beider
Häuser  des  Landtags  entgegen.  In  seiner  Antwort  erwartet  er  von
den  Magnaten,  daß  sie  „getreu  ihrer  traditionellen  Mission  das
Gewicht  ihrer  weisen  Mäßigung  geltend  machen  werden“,  dem  Unterhause
  erklärt  er,  daß  er  an  den  Grundprincipien  der  Thronrede
(s.  14.  Dec.  1865))  im  Interesse  der  gesammten  Völker  Oesterreich
entschieden  festhalten  müsse.  Nach  der  Antwort  verläßt  der  Kaiser
rasch  den  Saal  und  die  Deputation  zieht  sich  betroffen  ohne  den
leisesten  Eljenruf  zurück.

„  „  (Croatien).  K.  Antwortsrescript  auf  die  Adresse  des  Landtags:
„Mit  Befriedigung  haben  wir  Cuerer  Adresse  entnommen,  daß  Ihr,  den
negativen  Standpunkt  des  Jahres  1861  verlassend,  die  durch  die  Großmachtsstellung
  der  Monarchie  geforderte  gemeinsame  Behandlung  der  gemeinsamen
Angelegenheiten  des  Reiches,  wie  dieß  in  unserem  Diplome  vom  20.  Okr.  1861
als  Grundgedanke  ausgesprochen  wurde,  im  Principe  anerkennt.  Da  Ihr
euch  sodann  vollkommen  bereit  erklärt,  zur  Lösung  der  staatsrechtlichen  Fragen
in  einer  die  Machtstellung  des  Reiches  sichernden  Weise  mitzuwirken,  und  da
Ihr  dieß  am  Zweckdienlichsten  im  Vereine  mit  dem  Königreiche  Ungarn  thun
zu  können  vermeint,  so  mögen  wir  Cuch,  damit  die  Erledigung  dieser
dringenden  Frage  nicht  durch  formelle  Bedenken  in  die  Länge  gezogen  werde,
mit  aller  Wärme  hiemit  aufgefordert  haben,  im  Hinblicke  auf  das  in  den
Adressen  der  beiden  Häuser  des  ungarischen  Landtages  bereits  kundgegebene
bereitwillige  Entgegenkommen  sofort  zur  Wahl  einer  Deputation  zu  schreiten,
welche  mit  einer  Deputation  des  zu  Pesth  tagenden  ungarischen  Landtages
über  das  gegenseitige  staatsrechtliche  Verhältniß  sowohl,  als  über  jenes  zum
Reiche  in  Unterhandlung  zu  treten  hätte,  wobei  es  Euch  freisteht,  unter
Wahrung  Gurer  berechtigten  Autonomie  und  durch  Vorbehalt  der  Beistimmung
Eures=  eigenen  Landtages  hinlängliche  Garantien  für  die  Aufrechterhaltung
Euerer  nationalen  Interessen  zu  gewinnen.  Auf  diese  Weise  wird  es  früber
gelingen,  ein  das  staatsrechtliche  Verhältniß  der  Länder  der  h.  Stephanskrone
  umfassendes  Inauguraldiplom  zu  Stande  zu  bringen  und  zu  dem
von  uns  und  Cuch  gleich  warm  ersehnten  Krönungsacte  zu  schreiten.  Eure  allerunterthänigste
  Bitte  um  Vereinigung  Dalmatiens  mit  Croatien  und  Slavonien
belangend,  sehen  wir  uns  wiederholt  veranlaßt,  Euch  wegen  der  vielen  erst
zu  lösenden,  bereits  in  unserem  k.  Rescripte  vom  8.  Novbr.  1861  genau
erörterten  Vor  fragen  zu  bedeuten,  daß  wir,  an  der  in  unserem  k.  Reserixte
vom  2.  Nov.  d.  J.  gegebenen  Erklärung  festhaltend,  es  ganz  bestimmt  ablehnen
  müssen,  vor  Feststellung  des  staatsrechtlichen  Verhältnisses  Croatiens
und  Slavoniens  zu  Ungarn  einerseits  und  andererseits  zur  Gesammtmonarchie
in  eine  weitere  Erörterung  dieser  Frage  einzugehen.  So  bereitwillig  wir
endlich  anerkannt  haben  und  wieder  anerkennen,  daß  das  gegenwärtige  Gebiet
der  croatisch-slavonischen  Militärgränze  einen  integrirenden  Theil  dieser  Ksnigreiche
  bildet,  so  bedauern  wir  dennoch,  Euch  mit  Entschiedenheit  erklären  zu