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unterstützten Antrag auf Czechisirung der Universität eine Denkschrift
an die Staatsregierung, in der sie die Frage für eine Reichsangelegenheit
erklärt.
26. Febr. Laue Feier des Jahrestags der Februarverfassung in den meisten
Kronländern. In Wien geht der Tag ganz still vorüber. Nur in
Prag wird er von den Deutschen mit Nachdruck begangen.
„ „ (Böhmen). Judenhetzen in verschiedenen Theilen des Königreichs.
27. „ (Ungarn). Der Kaiser nimmt in Ofen die Adressen beider
Häuser des Landtags entgegen. In seiner Antwort erwartet er von
den Magnaten, daß sie „getreu ihrer traditionellen Mission das
Gewicht ihrer weisen Mäßigung geltend machen werden“, dem Unterhause
erklärt er, daß er an den Grundprincipien der Thronrede
(s. 14. Dec. 1865)) im Interesse der gesammten Völker Oesterreich
entschieden festhalten müsse. Nach der Antwort verläßt der Kaiser
rasch den Saal und die Deputation zieht sich betroffen ohne den
leisesten Eljenruf zurück.
„ „ (Croatien). K. Antwortsrescript auf die Adresse des Landtags:
„Mit Befriedigung haben wir Cuerer Adresse entnommen, daß Ihr, den
negativen Standpunkt des Jahres 1861 verlassend, die durch die Großmachtsstellung
der Monarchie geforderte gemeinsame Behandlung der gemeinsamen
Angelegenheiten des Reiches, wie dieß in unserem Diplome vom 20. Okr. 1861
als Grundgedanke ausgesprochen wurde, im Principe anerkennt. Da Ihr
euch sodann vollkommen bereit erklärt, zur Lösung der staatsrechtlichen Fragen
in einer die Machtstellung des Reiches sichernden Weise mitzuwirken, und da
Ihr dieß am Zweckdienlichsten im Vereine mit dem Königreiche Ungarn thun
zu können vermeint, so mögen wir Cuch, damit die Erledigung dieser
dringenden Frage nicht durch formelle Bedenken in die Länge gezogen werde,
mit aller Wärme hiemit aufgefordert haben, im Hinblicke auf das in den
Adressen der beiden Häuser des ungarischen Landtages bereits kundgegebene
bereitwillige Entgegenkommen sofort zur Wahl einer Deputation zu schreiten,
welche mit einer Deputation des zu Pesth tagenden ungarischen Landtages
über das gegenseitige staatsrechtliche Verhältniß sowohl, als über jenes zum
Reiche in Unterhandlung zu treten hätte, wobei es Euch freisteht, unter
Wahrung Gurer berechtigten Autonomie und durch Vorbehalt der Beistimmung
Eures= eigenen Landtages hinlängliche Garantien für die Aufrechterhaltung
Euerer nationalen Interessen zu gewinnen. Auf diese Weise wird es früber
gelingen, ein das staatsrechtliche Verhältniß der Länder der h. Stephanskrone
umfassendes Inauguraldiplom zu Stande zu bringen und zu dem
von uns und Cuch gleich warm ersehnten Krönungsacte zu schreiten. Eure allerunterthänigste
Bitte um Vereinigung Dalmatiens mit Croatien und Slavonien
belangend, sehen wir uns wiederholt veranlaßt, Euch wegen der vielen erst
zu lösenden, bereits in unserem k. Rescripte vom 8. Novbr. 1861 genau
erörterten Vor fragen zu bedeuten, daß wir, an der in unserem k. Reserixte
vom 2. Nov. d. J. gegebenen Erklärung festhaltend, es ganz bestimmt ablehnen
müssen, vor Feststellung des staatsrechtlichen Verhältnisses Croatiens
und Slavoniens zu Ungarn einerseits und andererseits zur Gesammtmonarchie
in eine weitere Erörterung dieser Frage einzugehen. So bereitwillig wir
endlich anerkannt haben und wieder anerkennen, daß das gegenwärtige Gebiet
der croatisch-slavonischen Militärgränze einen integrirenden Theil dieser Ksnigreiche
bildet, so bedauern wir dennoch, Euch mit Entschiedenheit erklären zu