Contents : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

Uummer  61

Kose#sAnz##

Sonntag,  14.  März  1013

 

von  duntiger  Seite  gegeben  wurden.  Wir
dürfen  darnach  gewiß  sein,  daß  wir  dadurch
den  Feldtruppen  eine  wohloerdiente  Freude  bereiten,
  damit  zugleich  aber  auch  wirkliche  Bedũtjnij
  se  befriedigen  lönnen.  MWir  bitten  herzlich,
  diese  werktätige  Heimateliebe  nach  Kräften
  zu  unterstützen.

Zeichnet  die  Kriegsanleihe!  Der
Staatsselretär  des  Reichsschatzamtes  Dr.  Helfserich
  konnte  in  seiner  Rede  in  der  Reichstagslihung
  vom  10.  März  1915  die  erfreulichsten
Tesistellungen  über  den  außerordentlich  günstigen
Stand  der  finanziellen  Verhältnisse  des  Deutschen
  Reiches  machen.  Als  er  auf  die  gegenwärtig
  aufgelegte  zweite  Kriegsanleihe  zu  sprechen
lam,  bemectte  er:  „Die  Organisation  für  die
eilligung  der  zweiten  Kriegsauleihe  ist  weiter
ausgel  aut  worden.  Als  Zeichnungsstellen  sind
diesmal  auch  die  Kreditgenossenschaften  und
Postanstalten  herangezogen  worden.  Für  die
Werkearbeit  werden  Gem  eindevorsteher,  Geistliche
  und  Lebrer  tätig  sein.  Es  gilt  dem  ganzen
Volle  llar  zu  machen,  daß  dieser  Krieg  nicht
nur  mit  Blut  und  Eisen,  sondern  auch  mil  Brot
unod  Gelo  geführt  wied,  daß  es  für  diesen  Krieg
nicht  nur  eine  allgemeine  We  hrpflicht,  sondern
auch  eine  allgenieine  Sparpflicht  und  eine  ailgemeine
  Zahlpflickt  gibt.  Auch  der  Kleinste
darf  sich  nickt  entzieren.  Der  Verschwender  notwendiger
  Ledensmittel  und  der  Mammonsknecht,
  der  sich  nicht  von  seinem  Bargeld  trennen
  lann,  sind  elenso“  rerächtlich  wie  der  Deserteur,
  der  sich  seiner  Wehrpflicht  entzieht.  Wie
es  für  das  Heer  auf  jeden  Arm  antommt,  so
geht  der  Ruf  der  finanziellen  Kriegsleistung  an
alle,  ob  Groß  oder  Klein,  und  Schande  über
jeden,  der  sich  taub  stellt.“

Haferverbrauch.  Wiederholte  Klagen
und  Mitteilungen  lassen  ersehen,  daß  viele
Pferdebesitzer  bei  Verfütterung  ihrer  Hafervorräte
  noch  in  sorgloser  Weise  vorgehen  und  nicht
entsprechend  berüdsichtigen,  daß  ihnen  pro  Pferd
bis  zur  nächsten  Ernte  nur  eine  Gesamthaferration
  von  3000  Kilogramm  zur  nersigung  steht.
Es  besleht  daher  Veranlassung,  die  Eserdebesitzer
wiederholt  darauf  Dinzuweisen,  daß  mit  einer
Erhöhung  dieser  Ration  für  Privatpferde  nicht
gerechnet  werden  kann  und  daß  es  unter  allen
Umständen  gilt,  mit  diesem  Haferquantum  auszukommen.
  Es  kann  daher  den  Pferdebesitzern
nicht  eindringlich  genug  nahegelegt  werden,  sich
breng  an  die  durchschnitllich-  Futterration  oon

3  Pfund  Hafer  für  den  Tag  zu  halien,  da
bei  Enteignung  der  Hafervorräte  irgendwelche
Rücksicht  auf  den  in  der  Zwischenzeit  entgegen
den  Vorschriften  erfolgten  Mehlverbrauch  nicht
genommen  werden  kann  und  die  Pferdebesitzer
es  sich  dann  selbst  zuzuschreiben  haben,  wenn
sie  bis  zur  nächsten  Ernie  vollkommen  ohne
Hafer  auskommen  müssen.

Dibzesannachrichten.  Anweisung  erhielten:
  der  Koadjutor  in  An  bei  Aibling  Pr.
Anton  Lipx  als  Aushilfspriester  in  der  Pfarrei
Grünthal;  der  Kaplan  bei  St.  Nikolaus  i#
Reichenhail  Pr.  Michael  Mühl  als  Koadjutor  in
Egern;  der  Kaplan  in  Kolbermoor  Pr.  Kaspar
Marschall  als  2.  Kaplan  bei  St.  Nikolaus  in
Reichenhall;  der  Koadjutor  Josef  Schützinger
in  Eger  als  2.  Kaplan  in  Kolbermoor  unter
Vorrücken  des  Pr.  Adalbert  Reichenwallner  auf
die  erste  Stelle.

Der  Weltkrieg  in  Lichtbildern  wird
am  nächiten  Dienstag  abends  128  Uhr  im
großen  Saal  des  hiesigen  Gcjellenhause-  zur
Vorfuhrung  kommen.  Dabei  werden  gegen  811
meist  lolorierte  herrliche  Bilder  vom  westlichen

Beka##machung.

Erhebung  der  Kartoffel-Vorräte  und  der
Schweine  am  15.  März  1915  betressend.

I.  1.  Der  Bundesrat  hat  am  4.  März  1915
auf  Grund  des  §  3  des  Gesetze-  Zb:#  die  Ermächtigung
  des  Bundesrats  zu  wirtsche#silichen  Maßnahmen
  usw.  vom  4.  August  1914  folgende  Verordnung
  erlassen:

Wer  Vorräte  von  Kartosseln  mit  Beginn  des
15.  März  1915  in  Gewahrsam  hat,  ist  ver-Iglichtet,
  die  vorhandenen  Vorräte  der  zuständigen
  Behörde  anzuzeigen,  in  deren  Bezirke  die
Vorräte  lagern.  v

Die  Anzeige  über  Vorräte,  die  sich  an  dem
Erhebungstag  auf  dem  Transporte  befinden,
ist  unverzüglich  nach  dem  Empfange  von  dem
Enpsänger  zu  erstatten.

Vorräte  unter  fünfzig  Kilogramm  unlerliegen
der  Anzeigepflicht  nicht.

2.  Die  Aufforderung  zur  Erstattung  der
Anzeige  erfolgt  durch  Anfrage  bei  den  zur
Anzeige  Verpflichteten.  Anzeigepflichtige,  an
wele  eine  solche  Anfrage  nicht  ergehen  sollle,
gelten  durch  gegenwärtige  Bekanntmachung  als
aufgeserdert

Die  zusländige  Behörde  oder  die  von  ihr
beaustragten  Beamten  sind  befugt,  zur  Ermittlung
  richtiger  Angaben  Vorratsräume  oder  sonstige
  Aufbewahrungsorte,  wo  Vorräte  von  Kartosfeln
  zu  vermuten  sind,  zu  untersuchen  und  die
Bücher  des  zur  Anzeige  Verpflichteten  zu  prüfen.

Wer  vorsätzlich  die  Anzeige,  zu  der  er  auf
Grund  dieser  Verordnung  verpflichtet  ist,  nicht
in  der  gesetzten  Frist  erstattet  oder  wissentlich  un.
richtige  oder  unvollständige  Angaben  macht,
wird  mit  Gefängnis  bis  zu  6  naten  oder
mti  Geldstrafe,  bis  zu  zehntausend  Mark  bestraft;
  auch  können  Vorräte,  die  verschwiegen

 

sind,  im  Urteil  für  den  Staal  verfallen  er-Biri
  ——

und  östlichen  Kriegsschauplatz  gezeigt  und  von
Hrn.  Dir.  Dr.  Müller  erklärt  werden.  (Näheres
  siehe  Inserat!)

„Der  renn,  gegen  England  in
Haus  und  Familie“.  Ueber  dieses  Thema
veranstaltet  die  Ortsgruppe  Rosenheim-Aibling
des  Hansa-Bundes  am  Montag,  den  15.  März,
abends  8  Uhr,  im  Saale  des  Hotels  „Deutscher
  Kaiser“  einen  Vortragsabend.  Der  Vortragende,
  Oberbürgermeister  a.  D.  Dr.  Neff,
hat  an  dem  vom  preußischen  Ministerium  veranlaßten
  Kursus  über  die  Vollsernährung  im
Kriege,  bei  nelchem  die  ersten  Professoren  der
Volksuirtschaft,  der  Physiologie  und  Landwirlschaft
  Vorträge  gehalten  und  hlervorragende
Praltiker  Unterneisungen  gegeben  haben,  mit
teilgenommen.  Auch  der  Hansa-Buno  nill  durch
Vorträge  dieser  Art  dazu  beilragen,  die  Berölkerung
  über  ihre  Pflichten  zur  Abwehr  des
englischen  Aushungerungeplanes  gegen  unser
Volk  aufzullären.  Der  Dansa,  Bund  folgt  mit
der  Veranstaltung  solcher  Vorträge  den  dringlichen
  Anregungen,  nelche  sowohl  das  Neichsamt
  des  Innern  in  Beriin  als  iüngst  auch  die
baperischen  Ministerien  in  München  in  den  von
ihnen  veranstalteten  Kursen  gegeben  haben.

 

Vergnüguugsanzeiget.

Lichtspiele  Helios.  Im  Hotel!  „Deutscher
  Kaiser“  gelangt  Samstag  und  Sonntag
die  allerneueste  aktuelle  Aufnahme  vom  Felde
„Deutsche  Soldaten  auf  Schneeschuhen  im  Gebirge“
  zur  Vorführung.  Die  Nummer  dürste
um  so  mehr  großes  Interesse  erregen,  als  die
beiden  neugebildeten  Schneeschuhbataillone  dem
banerischen  Truppenkontingent  angehören.  Ferner
  kommt  zur  Vorführung:  „Auf  Patrouille
im  Osten',  ein  Kriegsdrama  aus  unseren  erusten
Tagen  in  drei  Alten,  mit  dem  neuen  Bühnen—
siern  Fern  Andra  in  der  Hauptrolle,  der  neueste
Kriegswochenbericht  im  Bild  und  mehrere  erstllassige
  Nebennummern.  In  Vorbereitung  ist
„Michels  eiserne  Faust“,  u.  Teiĩ.

Der  Welttrieg.
Letzte  Telegramme  bis  nachmittags  3  Uhr.

Die  Kriegslage.

WITB.  Großes  Hauptquartier,

13.  März,  vormittags.  Amtlich.
Westlicher  Kriegsschauplatz.

Südlich  von  Dpern  wurde  ein  Angriff  der
Engländer  mühelos  abgewiesen.  Ein  noch  vor
Wiedereinnahme  des  Dorfes  Neuve  Chapelle
angesetzter  Angriff  stieß  nach  anfänglichen  Ersolgen
  auf  eine  starke  englische  Ueberlegenheit
und  wurde  deshalb  nicht  durchgeführt.  Die  Engländer
  entwickeln  in  dieser  Gegend  rege  Tätigkeit
  mit  Fliegern,  von  denen  vorgestern  einer
und  gestern  zwei  heruntergeschossen  wurden.

 

den

In  der  Champagne  fladerte  an  einigen  Stellen
  der  Kampf  wieder  auf.  Alle  feindlichen  Angriffe
  wurden  mit  starken  Verlusten  für  die
Franzosen  abgewiesen.  200  Gefangene  blieben
dabei  in  unseren  Händen.

Nebel  und  Schnee  behinderten  in  den  Vogesen
die  Gesechtstätigkeit.

Wer  sobrlälsig  die  Anzeige,  zu  der  er  auf
Grund  dieser  Verordnung  verpflichtet  ist,  nicht
in  der  gesetzten  Frist  ersiattet  oder  unrichtige
oder  unvollständige  Angaben  macht,  wird  mit
Geldstrafe  bis  zu  dreitausend  Mark  oder  im  Unvermögensfalle
  mit  Gesängnis  bis  zu  6  Monaten
  bestraft.

II.  Nach  winer  weiterrn  Belanntmachung  des
Bundesrats  vom  4.  5  eg.-Bl.
S.  132  hat  am  15.  Mösz  1915  zugleich  eine
Zähln  ng  der  Schweine  stattzufinden.

Nach  8  4  dieser  Bundesratsbekanntmachung
wird,  wer  vorfälich  eine  Anzeige,  zu  der  er  auf
(Hrund  dieser  Verordnung  aufgefordert  wird,
nicht  erstattet  oder  wissentlich  oder  unvollständige
  Angaben  macht,  mit  Gefängn's  lis  zu  sechs
Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  zehntausend
  Mark  bestraft:;  auch  können  Schweine,  deren
Borhandensein  verschwiegen  wird,  im  Urteil  für
dem  Staat  verfallen  erklärt  werden.

III.  Die  Stadtgemeinde  Rosenheim  ist  in
86  Zählbezirke  eingeteilt  und  wird  die  Zählung
durch  hiesige  Realschüler  vorgenommen.

Die  Erhebung  erfolgt  durch  Haushaltungekarten,
  welche  durch  die  Zähler  am  13.  und
14.  März  den  Haushalrungen  zugestellt  werden
  und  ab  15.  ärz  cr.,  nachmittags
1

Uhr,  zur  Aushändigung  an  den
Zähler  ausgefüllt  bereitzuhalten
sind.

Zur  Erhebung  dienen  zwei  Arten  von  Kart  n,
solche  für  viehbesitzende  Haushaltungen,  womit
  die  Kartoffelvorräte  und  die  Schweinebestände
  zusammen  erfragt  werden  (gelbe  Karten)
  und  solche  für  Kartofselbesitzer  uhne.  Viehstand,
  die  für  die  Ermittlung  der  Kartoffelvorräte
  in  den  übrigen  nichtviehbesitzenden  Haushaktungen
  dienen  (weiße  Karten).

Die  Haushaltungsvorstände  haben  auf  den

———

 

Oestlicher  Kriegsschauplatz.

Die  Russen  wichen  hus  der  Gegend  von  Augustowo
  und  nördlich  bis  hinter  den  Bobre  und
unter  die  Geschütze  von  Grodno  zurück.  Am
Orcyz  nordöstlich  von  Prasznysz  wurde  ein  rufsischer
  Angriff  abgewiesen.

Oberste  Heeresleitung.
Ein  englischer  Hilfskreuzer  torpediertund
  gesunlten.

Londen,  3.  Watʒ.  Die  Admiralität  teilt

mit:  Der  Hilfskreuzer  „Cajano“  ist  auf  einer

  

Erlundigungsfahrt  untergegangen.  Schiffstrümmer,

  die  am  11.  März  aufgefunden  wurden,
lassen  darauf  chließen,  daß  der  u  Cajano“  torpediert
  worden  ill.  8  Olfiziere  und  18  Matrosen
  sind  gerettet  worden  die  übrige  Mann.
schaft  ist  wahrscheinlich  umgekommen.

Der  Dampfer  „Castlereagh“  aus  Belfast  berichtet,
  daß  er  am  Domnerstag,  morgens  4  Uhr,
Schiffstrümmer  gesichtet  habe,  daß  er  aber  durch
ein  seindliche  Unterseeboot  nach  20  Minnuten
langer  Verfolgung  verhindert  wurde,  eine  Untersuchung
  anzustellen.  (J.)

Die  Beute  des  „Prinz  Eitel  Friedrich“.


Amsterdam,  13.  März.  Aus  Lonbeach  in
Californien  meldet  Reuter:  Samuel  Seivell,
der  Eigentümer  des  versenkten  amerilanischen
Schiffes  „Frye“  richtete  ein  Gesuch  an  die
Washingtoner  Regierung,  den  „Prinz  Eitel
Friedrich“  als  ein  Seeräuberschiff  (1)  und  die
Mannschaft  als  Piraten  (I1)  zu  behandeln.  Er
werde  auch  einen  kräftigen  Protest  bei  Deutschland
  einlegen.  (3.)  —  Das  englische  Lügenbureau
  beginnt  damit  eine  neue  Hetze  gegen
Deutschland.

Erfolgreiche  Lik  zur  See.

Amsterdam,  13.  März.  Die  „Daily  Chronicle“
  meldet  aus  Neuyork,  daß  der  deutsche
Hilfskreuzer  „Prinz  Eitel  Friedrich“  auf  der
einen  Seite  weiß,  auf  der  anderen  Seite  schwarz
angestrichen  war.  Durch  diese  List  war  es  dem
Schiffe  gelungen,  einem  Kreuzer  zu  entlommen,
Der  Hilfslrenzer  war  vor  einem  Kriegsschiff  in
einer  Nebelbank  verschwunden  und  das  verfolgende
  Nriegeschiff  verlor  die  Spur,  Kurz  darauf
traf  der  Versolger  ein  weißes  Schiff,  das  er
für  einen  Passagierdampfer  nach  Südamerika
Fielt.  Der  Kreuzer  fragte  bei  dem  weißen  Schiffe
an,  ob  es  lein  „schwarzes“  gesehen  habe.  Der
Befehlshaber  des  „weißen  Schifses  antwortete,
daß  18  Seemeilen  westlich  ein  .#schwarzes“
Schiff  passiert  habe,  worauf  der  Krenzer  sofort
in  der  angegebenen  Richtung  mit  Volldampf
verschwand  und  die  falsche  Spur  verfolgte.  (Z.)
Die  deutschen  Toten  sollen  verbrannt

  werden.

Kopenhagen,  13.  März.  Zn  der  fran
zösischen  Kammer  ist  ein  Gesetentwurf  eingebracht
  worden,  wonach,  um  den  Ausbruch  von
Epidemien  zu  verhüten,  alle  toten  Feinde  ver- 



Angaben  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  gemacht
  worden  sind.

Bei  Zählung  der  Schweine  in  es
gleichgültig,  wer  Eigentümer  iin;  auf
längere  geit  (für  mehr  als  eine  Wy#)  eingestelltes
  Vieh  ist  wie  eigenes  zu  behandeln.

Mitzuzählen  sind  auch  diejenigen  Schweine,
  die  im  Laufe  des  Zähltages  veräußert
werden;  nicht  mitzuzählen  sind  Schweine.
die  im  Laufe  des  Zähltages  ersi  erworben
werden.  Es  sind  daher  bei  Menzgern  (Schlächtern)
  und  Händlern  auch  die  bei  ihnen  llehenden
  oder  im  Laufe  des  Zähltages  eintreffenden
und  in  der  Nacht  vom  14.  zum  10.  März  auf
dem  Transporte  gewesenen  Schweine,  die  geschlachtet
  oder  veräußert  werden  sollen  auch
wenn  die  Schlachtung  oder  Veräußerung  noch
am  Zaehltage  selbst  statifindet  ,  in  die  Listen
einzutragen,  satt  nicht  etwa  die  Schweine  erst
im  Laufe  des  15.  März  erworben  werden.

Mit  Rückicht  auf  den  Zweck  der  Erhebung
ist  es  nötig,  daß  der  katsächliche  Bestand
  richtig  und  vollständig  angegeben
  wird.  Dies  ist  für  die  Sicherung
  der  deutschen  Volksernährung
im  Kriege  von  größter  Wichtigkeit
und  auch  im  eigenen  Interesse  der
Landwirte  selbst  gelegen.  Ausdrücklich
wird  bemerkt,  daß  die  Einzelangaben
unter  dem  Schutze  des  Amtsgeheimnisses
  stehen,  sie  werden  nur  zu  summarischen
  statistischen  Zusammenstellungen,
  die  für  den  amtlichen  Gebrauch
  dienen,  nicht  zuanderen  Zwek,
ken,  auch  nicht  zu  Steuerzwecken  benützt.


Nosenheim,  den  12.  März  1915.
Stadtmagistrat.

–

brannt  werden  sollen.  Von  toten  Franzosen
und  Angehörigen  der  verbündeten  Heere  sollen
alle  diejenigen  verbrannt  werden,  die  nicht  iden.
tifiziert  oder  an  epidemischen  Krankheilen  ge
storben  sind.  Alle  anderen  Leichen  sollen  begraben
  werden.  .

Für  die  belgische  Bevöllerung.

Neuyork,  13.  März.  Rockefeller  hat  der
amerikanischen  Kommission  zur  Unterstützung  der
belgischen  Zivilbevöllerung  für  die  ganze  weitere
  Kriegsdauer  einen  Ktaksiritra  von  vier
Millionen  Mark  zugesichert.  (33.)

Der  gestörte  Verlehr  zwischen
England  und  Amerila.

Am  sterdam,  13.  März.  Die  „Times“  weisen
  auf  den  in  diesem  Jahrhundert  noch  nichl!
dagewesenen  Fall  hin,  daß  14  Tage  lang  kein
Personendampfer  von  Amerika  nach  England
gelangt  ist.  (Z.)

England  gegen  Griechenlands  Neutralitäl.


Berlin,  13.  März.  Die  Engländer  benutgen
  die  Jusel  Lemnos  als  Basis  für  ihre
Angriffe  auf  die  Dardanellen,  was  in  Athen
große  Mittstimmung  erregt  hat.  Wie  der  „Osmanische

  Llond“  berichtet,  haben  die  Engländer
nach  Lemnos  zwei  Schwimmdocks  für  die  An?s
besserung  von  Schifsen  geschafft  und  mit  der
Anlage  einer  Kohlenstation  begonnen;  außerdem
  haben  sie  eine  Station  für  Funkspruch  an
gelegt.  Die  englische  Regierung  hat  den  Prolest
Griechenlands  mit  der  Erklärung  beantwortet,
es  handle  sich  nur  um  eine  einstweilige  Festsetzung,
  die  durch  die  in  der  Nähe  vor  sich
gehenden  Operationen  nötig  geworden  sei.  (3.)

Athen,  13.  März.  Die  englische  Regie
rung  erwiderte  auf  den  Antrag  des  Admirals
Kerr,  daß  ein  Grund  zur  Abberufung  der  englischen
  Marinemission  nicht  vorliege  und  daß
diese  daher  weiter  auf  ihrem  Posten  bleiben

soll.  (ZJ.)

Der  Nachruf  einer  Makter.

Mein  Junge  fiel  in  der  Schlacht

In  seiner  Jugend  Reinheit  und  Pracht.

Die  Kugel  hat  ihm  die  Stirn  zerschniltten,

Dann  hat  er  noch  drei  Minuten  gelitten,

Bis  sie  ihn  Laben

In  fremder  Erde  begraben.

Sein  Blut  ist  so  tostbar,  so  gut  und  treu,

Das  macht  geuiß  Deutschland  von  Feinden  frei,

Das  muß  dem  Siege  zugute  kommen,

Aber  mir  hal's  ntein:  einine  !  Jungen  genommen.


Warte,  mein  Junge,  ich  lomme  bald

zu  dir  in  den  heiligen  Todeswald,

Wo  Winde  um  Fahnentücher  web'n,

Wo  Eichen  zu  euren  Häupten  steh'n,

Dort  leg’  ich  mich  hin,

Weil  sch,  mein  Kind,  deine  Mutter  bin.

Damn  erzählst  du  leise  von  deiner  Schlacht,

Und  uje  tapfer  du  deine  Sache  gemacht.

Als  Verfasserin  dieser  Verse  nird  Frau.  Oberrostschaffner
  Krause  aus  Königsberg  genannt:
sie  weiht  das  Gedicht  ihrem  Sohne  Kurt,  der
als  Soldat  des  J.  Garde-Regiments  zu  Fuß
am  17.  Jannar  in  Frankreich  fiel.

Bekanntmachung.

Betreff:  Ausmahlen  von  Brotgetreide  und  Bereitung
  von  Brot.

Durch  die  Ministerialbekauntmachung  Rum
mer  300  1423  vom  27.  Februar
Staatsanzeiger  Nr.  49u,  Seite  4
stimmt,  daß

I.  bis  auf  weiteres  Mühlen  Weizemmehl  in
einer  Mischung  abgeben  dürfen,  die  statt  drei-Big
  Gewichtsteilen  Roggenmehl  30  Gewichtsteile
  Gerstenmehl  oder  anderer  mehlartiger
Stoffe  unter  100  Teilen  des  Gesamtgewich
tes  enthält;

2.  bei  der  Bereitung  von  Weizenbrot  Weizenmehl
  in  einer  Mischung  verwendet  werden
dars,  die  30  Gewichtsteile  Gerstenmehl  oder  anderer
  mehlartiger  Stoffe  oder  Kartoffel  auf  100
Teile  des  Gesamtgewichtes  enthält;

3.  die  Distrikteverwaltungsbehörden  in  Fällen
  dringenden  Bedarfes  in  vorübergehender
Weise  gestatten  können,  daß  die  Beimischung
von  Roggenmehl  oder  von  anderen  mehlartigen
Stoffen  zum  Weizenmehl  bei  der  Abgabe  von
der  Mühle  und  bei  der  Bereitung  von  Weizenbrot
  auf  10  Gewichtsteile  unter  100  Teilen  des
Gesamtgewichtes  beschränkt  wird.

Zufolge  der  vorstehenden  Ermächtigung  (3iffer
  3)  wird  hiemit  vorübergehend  gestattet,  daß
die  Beimischung  von  Roggenmehl  oder  von  anderen
  mehlartigen  Stossen  zum  Weizenmehl  bei
der  Abgabe  von  der  hle  und  bei  der  Bereitung
  von  Weizenbrot  auf  10  Gewichtsteile
unter  100  Teilen  des  Gesamtgewichtes  besränkt
wird.

Auf  Vorstehendes  werden  die  M.  hlen  und
Bäckereiunternehmer  besonders  hing:wiesen.

Nosenheim,  den  11.  März  1915.

wurde  be- 



Stadtmagistrat.

—