Uummer 61
Kose#sAnz##
Sonntag, 14. März 1013
von duntiger Seite gegeben wurden. Wir
dürfen darnach gewiß sein, daß wir dadurch
den Feldtruppen eine wohloerdiente Freude bereiten,
damit zugleich aber auch wirkliche Bedũtjnij
se befriedigen lönnen. MWir bitten herzlich,
diese werktätige Heimateliebe nach Kräften
zu unterstützen.
Zeichnet die Kriegsanleihe! Der
Staatsselretär des Reichsschatzamtes Dr. Helfserich
konnte in seiner Rede in der Reichstagslihung
vom 10. März 1915 die erfreulichsten
Tesistellungen über den außerordentlich günstigen
Stand der finanziellen Verhältnisse des Deutschen
Reiches machen. Als er auf die gegenwärtig
aufgelegte zweite Kriegsanleihe zu sprechen
lam, bemectte er: „Die Organisation für die
eilligung der zweiten Kriegsauleihe ist weiter
ausgel aut worden. Als Zeichnungsstellen sind
diesmal auch die Kreditgenossenschaften und
Postanstalten herangezogen worden. Für die
Werkearbeit werden Gem eindevorsteher, Geistliche
und Lebrer tätig sein. Es gilt dem ganzen
Volle llar zu machen, daß dieser Krieg nicht
nur mit Blut und Eisen, sondern auch mil Brot
unod Gelo geführt wied, daß es für diesen Krieg
nicht nur eine allgemeine We hrpflicht, sondern
auch eine allgenieine Sparpflicht und eine ailgemeine
Zahlpflickt gibt. Auch der Kleinste
darf sich nickt entzieren. Der Verschwender notwendiger
Ledensmittel und der Mammonsknecht,
der sich nicht von seinem Bargeld trennen
lann, sind elenso“ rerächtlich wie der Deserteur,
der sich seiner Wehrpflicht entzieht. Wie
es für das Heer auf jeden Arm antommt, so
geht der Ruf der finanziellen Kriegsleistung an
alle, ob Groß oder Klein, und Schande über
jeden, der sich taub stellt.“
Haferverbrauch. Wiederholte Klagen
und Mitteilungen lassen ersehen, daß viele
Pferdebesitzer bei Verfütterung ihrer Hafervorräte
noch in sorgloser Weise vorgehen und nicht
entsprechend berüdsichtigen, daß ihnen pro Pferd
bis zur nächsten Ernte nur eine Gesamthaferration
von 3000 Kilogramm zur nersigung steht.
Es besleht daher Veranlassung, die Eserdebesitzer
wiederholt darauf Dinzuweisen, daß mit einer
Erhöhung dieser Ration für Privatpferde nicht
gerechnet werden kann und daß es unter allen
Umständen gilt, mit diesem Haferquantum auszukommen.
Es kann daher den Pferdebesitzern
nicht eindringlich genug nahegelegt werden, sich
breng an die durchschnitllich- Futterration oon
3 Pfund Hafer für den Tag zu halien, da
bei Enteignung der Hafervorräte irgendwelche
Rücksicht auf den in der Zwischenzeit entgegen
den Vorschriften erfolgten Mehlverbrauch nicht
genommen werden kann und die Pferdebesitzer
es sich dann selbst zuzuschreiben haben, wenn
sie bis zur nächsten Ernie vollkommen ohne
Hafer auskommen müssen.
Dibzesannachrichten. Anweisung erhielten:
der Koadjutor in An bei Aibling Pr.
Anton Lipx als Aushilfspriester in der Pfarrei
Grünthal; der Kaplan bei St. Nikolaus i#
Reichenhail Pr. Michael Mühl als Koadjutor in
Egern; der Kaplan in Kolbermoor Pr. Kaspar
Marschall als 2. Kaplan bei St. Nikolaus in
Reichenhall; der Koadjutor Josef Schützinger
in Eger als 2. Kaplan in Kolbermoor unter
Vorrücken des Pr. Adalbert Reichenwallner auf
die erste Stelle.
Der Weltkrieg in Lichtbildern wird
am nächiten Dienstag abends 128 Uhr im
großen Saal des hiesigen Gcjellenhause- zur
Vorfuhrung kommen. Dabei werden gegen 811
meist lolorierte herrliche Bilder vom westlichen
Beka##machung.
Erhebung der Kartoffel-Vorräte und der
Schweine am 15. März 1915 betressend.
I. 1. Der Bundesrat hat am 4. März 1915
auf Grund des § 3 des Gesetze- Zb:# die Ermächtigung
des Bundesrats zu wirtsche#silichen Maßnahmen
usw. vom 4. August 1914 folgende Verordnung
erlassen:
Wer Vorräte von Kartosseln mit Beginn des
15. März 1915 in Gewahrsam hat, ist ver-Iglichtet,
die vorhandenen Vorräte der zuständigen
Behörde anzuzeigen, in deren Bezirke die
Vorräte lagern. v
Die Anzeige über Vorräte, die sich an dem
Erhebungstag auf dem Transporte befinden,
ist unverzüglich nach dem Empfange von dem
Enpsänger zu erstatten.
Vorräte unter fünfzig Kilogramm unlerliegen
der Anzeigepflicht nicht.
2. Die Aufforderung zur Erstattung der
Anzeige erfolgt durch Anfrage bei den zur
Anzeige Verpflichteten. Anzeigepflichtige, an
wele eine solche Anfrage nicht ergehen sollle,
gelten durch gegenwärtige Bekanntmachung als
aufgeserdert
Die zusländige Behörde oder die von ihr
beaustragten Beamten sind befugt, zur Ermittlung
richtiger Angaben Vorratsräume oder sonstige
Aufbewahrungsorte, wo Vorräte von Kartosfeln
zu vermuten sind, zu untersuchen und die
Bücher des zur Anzeige Verpflichteten zu prüfen.
Wer vorsätzlich die Anzeige, zu der er auf
Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht
in der gesetzten Frist erstattet oder wissentlich un.
richtige oder unvollständige Angaben macht,
wird mit Gefängnis bis zu 6 naten oder
mti Geldstrafe, bis zu zehntausend Mark bestraft;
auch können Vorräte, die verschwiegen
sind, im Urteil für den Staal verfallen er-Biri
——
und östlichen Kriegsschauplatz gezeigt und von
Hrn. Dir. Dr. Müller erklärt werden. (Näheres
siehe Inserat!)
„Der renn, gegen England in
Haus und Familie“. Ueber dieses Thema
veranstaltet die Ortsgruppe Rosenheim-Aibling
des Hansa-Bundes am Montag, den 15. März,
abends 8 Uhr, im Saale des Hotels „Deutscher
Kaiser“ einen Vortragsabend. Der Vortragende,
Oberbürgermeister a. D. Dr. Neff,
hat an dem vom preußischen Ministerium veranlaßten
Kursus über die Vollsernährung im
Kriege, bei nelchem die ersten Professoren der
Volksuirtschaft, der Physiologie und Landwirlschaft
Vorträge gehalten und hlervorragende
Praltiker Unterneisungen gegeben haben, mit
teilgenommen. Auch der Hansa-Buno nill durch
Vorträge dieser Art dazu beilragen, die Berölkerung
über ihre Pflichten zur Abwehr des
englischen Aushungerungeplanes gegen unser
Volk aufzullären. Der Dansa, Bund folgt mit
der Veranstaltung solcher Vorträge den dringlichen
Anregungen, nelche sowohl das Neichsamt
des Innern in Beriin als iüngst auch die
baperischen Ministerien in München in den von
ihnen veranstalteten Kursen gegeben haben.
Vergnüguugsanzeiget.
Lichtspiele Helios. Im Hotel! „Deutscher
Kaiser“ gelangt Samstag und Sonntag
die allerneueste aktuelle Aufnahme vom Felde
„Deutsche Soldaten auf Schneeschuhen im Gebirge“
zur Vorführung. Die Nummer dürste
um so mehr großes Interesse erregen, als die
beiden neugebildeten Schneeschuhbataillone dem
banerischen Truppenkontingent angehören. Ferner
kommt zur Vorführung: „Auf Patrouille
im Osten', ein Kriegsdrama aus unseren erusten
Tagen in drei Alten, mit dem neuen Bühnen—
siern Fern Andra in der Hauptrolle, der neueste
Kriegswochenbericht im Bild und mehrere erstllassige
Nebennummern. In Vorbereitung ist
„Michels eiserne Faust“, u. Teiĩ.
Der Welttrieg.
Letzte Telegramme bis nachmittags 3 Uhr.
Die Kriegslage.
WITB. Großes Hauptquartier,
13. März, vormittags. Amtlich.
Westlicher Kriegsschauplatz.
Südlich von Dpern wurde ein Angriff der
Engländer mühelos abgewiesen. Ein noch vor
Wiedereinnahme des Dorfes Neuve Chapelle
angesetzter Angriff stieß nach anfänglichen Ersolgen
auf eine starke englische Ueberlegenheit
und wurde deshalb nicht durchgeführt. Die Engländer
entwickeln in dieser Gegend rege Tätigkeit
mit Fliegern, von denen vorgestern einer
und gestern zwei heruntergeschossen wurden.
den
In der Champagne fladerte an einigen Stellen
der Kampf wieder auf. Alle feindlichen Angriffe
wurden mit starken Verlusten für die
Franzosen abgewiesen. 200 Gefangene blieben
dabei in unseren Händen.
Nebel und Schnee behinderten in den Vogesen
die Gesechtstätigkeit.
Wer sobrlälsig die Anzeige, zu der er auf
Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht
in der gesetzten Frist ersiattet oder unrichtige
oder unvollständige Angaben macht, wird mit
Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvermögensfalle
mit Gesängnis bis zu 6 Monaten
bestraft.
II. Nach winer weiterrn Belanntmachung des
Bundesrats vom 4. 5 eg.-Bl.
S. 132 hat am 15. Mösz 1915 zugleich eine
Zähln ng der Schweine stattzufinden.
Nach 8 4 dieser Bundesratsbekanntmachung
wird, wer vorfälich eine Anzeige, zu der er auf
(Hrund dieser Verordnung aufgefordert wird,
nicht erstattet oder wissentlich oder unvollständige
Angaben macht, mit Gefängn's lis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend
Mark bestraft:; auch können Schweine, deren
Borhandensein verschwiegen wird, im Urteil für
dem Staat verfallen erklärt werden.
III. Die Stadtgemeinde Rosenheim ist in
86 Zählbezirke eingeteilt und wird die Zählung
durch hiesige Realschüler vorgenommen.
Die Erhebung erfolgt durch Haushaltungekarten,
welche durch die Zähler am 13. und
14. März den Haushalrungen zugestellt werden
und ab 15. ärz cr., nachmittags
1
Uhr, zur Aushändigung an den
Zähler ausgefüllt bereitzuhalten
sind.
Zur Erhebung dienen zwei Arten von Kart n,
solche für viehbesitzende Haushaltungen, womit
die Kartoffelvorräte und die Schweinebestände
zusammen erfragt werden (gelbe Karten)
und solche für Kartofselbesitzer uhne. Viehstand,
die für die Ermittlung der Kartoffelvorräte
in den übrigen nichtviehbesitzenden Haushaktungen
dienen (weiße Karten).
Die Haushaltungsvorstände haben auf den
———
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Die Russen wichen hus der Gegend von Augustowo
und nördlich bis hinter den Bobre und
unter die Geschütze von Grodno zurück. Am
Orcyz nordöstlich von Prasznysz wurde ein rufsischer
Angriff abgewiesen.
Oberste Heeresleitung.
Ein englischer Hilfskreuzer torpediertund
gesunlten.
Londen, 3. Watʒ. Die Admiralität teilt
mit: Der Hilfskreuzer „Cajano“ ist auf einer
Erlundigungsfahrt untergegangen. Schiffstrümmer,
die am 11. März aufgefunden wurden,
lassen darauf chließen, daß der u Cajano“ torpediert
worden ill. 8 Olfiziere und 18 Matrosen
sind gerettet worden die übrige Mann.
schaft ist wahrscheinlich umgekommen.
Der Dampfer „Castlereagh“ aus Belfast berichtet,
daß er am Domnerstag, morgens 4 Uhr,
Schiffstrümmer gesichtet habe, daß er aber durch
ein seindliche Unterseeboot nach 20 Minnuten
langer Verfolgung verhindert wurde, eine Untersuchung
anzustellen. (J.)
Die Beute des „Prinz Eitel Friedrich“.
Amsterdam, 13. März. Aus Lonbeach in
Californien meldet Reuter: Samuel Seivell,
der Eigentümer des versenkten amerilanischen
Schiffes „Frye“ richtete ein Gesuch an die
Washingtoner Regierung, den „Prinz Eitel
Friedrich“ als ein Seeräuberschiff (1) und die
Mannschaft als Piraten (I1) zu behandeln. Er
werde auch einen kräftigen Protest bei Deutschland
einlegen. (3.) — Das englische Lügenbureau
beginnt damit eine neue Hetze gegen
Deutschland.
Erfolgreiche Lik zur See.
Amsterdam, 13. März. Die „Daily Chronicle“
meldet aus Neuyork, daß der deutsche
Hilfskreuzer „Prinz Eitel Friedrich“ auf der
einen Seite weiß, auf der anderen Seite schwarz
angestrichen war. Durch diese List war es dem
Schiffe gelungen, einem Kreuzer zu entlommen,
Der Hilfslrenzer war vor einem Kriegsschiff in
einer Nebelbank verschwunden und das verfolgende
Nriegeschiff verlor die Spur, Kurz darauf
traf der Versolger ein weißes Schiff, das er
für einen Passagierdampfer nach Südamerika
Fielt. Der Kreuzer fragte bei dem weißen Schiffe
an, ob es lein „schwarzes“ gesehen habe. Der
Befehlshaber des „weißen Schifses antwortete,
daß 18 Seemeilen westlich ein .#schwarzes“
Schiff passiert habe, worauf der Krenzer sofort
in der angegebenen Richtung mit Volldampf
verschwand und die falsche Spur verfolgte. (Z.)
Die deutschen Toten sollen verbrannt
werden.
Kopenhagen, 13. März. Zn der fran
zösischen Kammer ist ein Gesetentwurf eingebracht
worden, wonach, um den Ausbruch von
Epidemien zu verhüten, alle toten Feinde ver-
Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht
worden sind.
Bei Zählung der Schweine in es
gleichgültig, wer Eigentümer iin; auf
längere geit (für mehr als eine Wy#) eingestelltes
Vieh ist wie eigenes zu behandeln.
Mitzuzählen sind auch diejenigen Schweine,
die im Laufe des Zähltages veräußert
werden; nicht mitzuzählen sind Schweine.
die im Laufe des Zähltages ersi erworben
werden. Es sind daher bei Menzgern (Schlächtern)
und Händlern auch die bei ihnen llehenden
oder im Laufe des Zähltages eintreffenden
und in der Nacht vom 14. zum 10. März auf
dem Transporte gewesenen Schweine, die geschlachtet
oder veräußert werden sollen auch
wenn die Schlachtung oder Veräußerung noch
am Zaehltage selbst statifindet , in die Listen
einzutragen, satt nicht etwa die Schweine erst
im Laufe des 15. März erworben werden.
Mit Rückicht auf den Zweck der Erhebung
ist es nötig, daß der katsächliche Bestand
richtig und vollständig angegeben
wird. Dies ist für die Sicherung
der deutschen Volksernährung
im Kriege von größter Wichtigkeit
und auch im eigenen Interesse der
Landwirte selbst gelegen. Ausdrücklich
wird bemerkt, daß die Einzelangaben
unter dem Schutze des Amtsgeheimnisses
stehen, sie werden nur zu summarischen
statistischen Zusammenstellungen,
die für den amtlichen Gebrauch
dienen, nicht zuanderen Zwek,
ken, auch nicht zu Steuerzwecken benützt.
Nosenheim, den 12. März 1915.
Stadtmagistrat.
–
brannt werden sollen. Von toten Franzosen
und Angehörigen der verbündeten Heere sollen
alle diejenigen verbrannt werden, die nicht iden.
tifiziert oder an epidemischen Krankheilen ge
storben sind. Alle anderen Leichen sollen begraben
werden. .
Für die belgische Bevöllerung.
Neuyork, 13. März. Rockefeller hat der
amerikanischen Kommission zur Unterstützung der
belgischen Zivilbevöllerung für die ganze weitere
Kriegsdauer einen Ktaksiritra von vier
Millionen Mark zugesichert. (33.)
Der gestörte Verlehr zwischen
England und Amerila.
Am sterdam, 13. März. Die „Times“ weisen
auf den in diesem Jahrhundert noch nichl!
dagewesenen Fall hin, daß 14 Tage lang kein
Personendampfer von Amerika nach England
gelangt ist. (Z.)
England gegen Griechenlands Neutralitäl.
Berlin, 13. März. Die Engländer benutgen
die Jusel Lemnos als Basis für ihre
Angriffe auf die Dardanellen, was in Athen
große Mittstimmung erregt hat. Wie der „Osmanische
Llond“ berichtet, haben die Engländer
nach Lemnos zwei Schwimmdocks für die An?s
besserung von Schifsen geschafft und mit der
Anlage einer Kohlenstation begonnen; außerdem
haben sie eine Station für Funkspruch an
gelegt. Die englische Regierung hat den Prolest
Griechenlands mit der Erklärung beantwortet,
es handle sich nur um eine einstweilige Festsetzung,
die durch die in der Nähe vor sich
gehenden Operationen nötig geworden sei. (3.)
Athen, 13. März. Die englische Regie
rung erwiderte auf den Antrag des Admirals
Kerr, daß ein Grund zur Abberufung der englischen
Marinemission nicht vorliege und daß
diese daher weiter auf ihrem Posten bleiben
soll. (ZJ.)
Der Nachruf einer Makter.
Mein Junge fiel in der Schlacht
In seiner Jugend Reinheit und Pracht.
Die Kugel hat ihm die Stirn zerschniltten,
Dann hat er noch drei Minuten gelitten,
Bis sie ihn Laben
In fremder Erde begraben.
Sein Blut ist so tostbar, so gut und treu,
Das macht geuiß Deutschland von Feinden frei,
Das muß dem Siege zugute kommen,
Aber mir hal's ntein: einine ! Jungen genommen.
Warte, mein Junge, ich lomme bald
zu dir in den heiligen Todeswald,
Wo Winde um Fahnentücher web'n,
Wo Eichen zu euren Häupten steh'n,
Dort leg’ ich mich hin,
Weil sch, mein Kind, deine Mutter bin.
Damn erzählst du leise von deiner Schlacht,
Und uje tapfer du deine Sache gemacht.
Als Verfasserin dieser Verse nird Frau. Oberrostschaffner
Krause aus Königsberg genannt:
sie weiht das Gedicht ihrem Sohne Kurt, der
als Soldat des J. Garde-Regiments zu Fuß
am 17. Jannar in Frankreich fiel.
Bekanntmachung.
Betreff: Ausmahlen von Brotgetreide und Bereitung
von Brot.
Durch die Ministerialbekauntmachung Rum
mer 300 1423 vom 27. Februar
Staatsanzeiger Nr. 49u, Seite 4
stimmt, daß
I. bis auf weiteres Mühlen Weizemmehl in
einer Mischung abgeben dürfen, die statt drei-Big
Gewichtsteilen Roggenmehl 30 Gewichtsteile
Gerstenmehl oder anderer mehlartiger
Stoffe unter 100 Teilen des Gesamtgewich
tes enthält;
2. bei der Bereitung von Weizenbrot Weizenmehl
in einer Mischung verwendet werden
dars, die 30 Gewichtsteile Gerstenmehl oder anderer
mehlartiger Stoffe oder Kartoffel auf 100
Teile des Gesamtgewichtes enthält;
3. die Distrikteverwaltungsbehörden in Fällen
dringenden Bedarfes in vorübergehender
Weise gestatten können, daß die Beimischung
von Roggenmehl oder von anderen mehlartigen
Stoffen zum Weizenmehl bei der Abgabe von
der Mühle und bei der Bereitung von Weizenbrot
auf 10 Gewichtsteile unter 100 Teilen des
Gesamtgewichtes beschränkt wird.
Zufolge der vorstehenden Ermächtigung (3iffer
3) wird hiemit vorübergehend gestattet, daß
die Beimischung von Roggenmehl oder von anderen
mehlartigen Stossen zum Weizenmehl bei
der Abgabe von der hle und bei der Bereitung
von Weizenbrot auf 10 Gewichtsteile
unter 100 Teilen des Gesamtgewichtes besränkt
wird.
Auf Vorstehendes werden die M. hlen und
Bäckereiunternehmer besonders hing:wiesen.
Nosenheim, den 11. März 1915.
wurde be-
Stadtmagistrat.
—