Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

  
  
  
  
  
  
Betrag 
E Z für das 
* Einnahme. Etatsjahr 
Mark. 
X. Außerordentliche Zuschüsse. 
20. Aus dem BReichsfestungsbaufonds. 
1. Zu den Ausgaben auf Grund der Artikel I und II des Gesetzes 
s vom 30. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 123) für Rechnung 
des Reichsfestungsbaufoaondddds= 517 000 
6 Anmerkung. Außerdem kommen die bei der Reali- 
1 sirung des Fonds sich ergebenden Kursgewinne mit zur Ver- 
wendung. Dieselben sind bei diesem Titel über den Etat in 
I Einnahme nachzuweisen. « 
I 
21. Aus dem Peichstagsgebäudefonds. 
I. Zu den Ausgaben behufs Errichtung des Reichstagsgebäudes.. 800 000 
1 
22. Präzipualbeitrag Preußens 
zu den Ausgaben für den Nord-Ostsee-Kanal in Gemäßheit des 
Gesetzes vom 16. März 1886 (Reichs-Gesetzbl. S. 58) 5 200 000 
23. Aus der Anleihe. 
1. Zu einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres, 
und zwar: 
a) für Rechnung der Gesammtheit aller Bundes- 
staaten .. 352 797 317 4 
b) für Rechnung der Bundesstaaten mit 
Ausschluß von Bahten 3 730 885. 356 528 202 
2. Zu einmaligen Ausgaben der Marineverwaltunng ... . 6 509 685 
3. Zu einmaligen Ausgaben der Eisenbahnverwaltuung . .. 2 002 000 
4..Zur Beschaffung des Beitrags des Reichs zu den Kosten des 
Zollanschlusses Hambutrrss . ... 4 000 000 
Seite. 369 039 887 
  
  
 
	        
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