Betrag
E Z für das
* Einnahme. Etatsjahr
Mark.
X. Außerordentliche Zuschüsse.
20. Aus dem BReichsfestungsbaufonds.
1. Zu den Ausgaben auf Grund der Artikel I und II des Gesetzes
s vom 30. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 123) für Rechnung
des Reichsfestungsbaufoaondddds= 517 000
6 Anmerkung. Außerdem kommen die bei der Reali-
1 sirung des Fonds sich ergebenden Kursgewinne mit zur Ver-
wendung. Dieselben sind bei diesem Titel über den Etat in
I Einnahme nachzuweisen. «
I
21. Aus dem Peichstagsgebäudefonds.
I. Zu den Ausgaben behufs Errichtung des Reichstagsgebäudes.. 800 000
1
22. Präzipualbeitrag Preußens
zu den Ausgaben für den Nord-Ostsee-Kanal in Gemäßheit des
Gesetzes vom 16. März 1886 (Reichs-Gesetzbl. S. 58) 5 200 000
23. Aus der Anleihe.
1. Zu einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres,
und zwar:
a) für Rechnung der Gesammtheit aller Bundes-
staaten .. 352 797 317 4
b) für Rechnung der Bundesstaaten mit
Ausschluß von Bahten 3 730 885. 356 528 202
2. Zu einmaligen Ausgaben der Marineverwaltunng ... . 6 509 685
3. Zu einmaligen Ausgaben der Eisenbahnverwaltuung . .. 2 002 000
4..Zur Beschaffung des Beitrags des Reichs zu den Kosten des
Zollanschlusses Hambutrrss . ... 4 000 000
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