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E. 12.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1889 in Kraft.
Die in diesem Zeitpunkte bei dem Reichsgericht oder dem deutschen Konsulargericht
in Apia anhängigen Berufungs= und Beschwerdesachen werden nach den
bisherigen Vorschriften erledigt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel. «
Gegeben S. M. Yacht „Alexandria“, den 13. Juli 1888.
(I. S.) Wilhelm.
Graf von Bismarck.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.