Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

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E.  12.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1889  in  Kraft.

Die  in  diesem  Zeitpunkte  bei  dem  Reichsgericht  oder  dem  deutschen  Konsulargericht
  in  Apia  anhängigen  Berufungs=  und  Beschwerdesachen  werden  nach  den
bisherigen  Vorschriften  erledigt.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.  «

Gegeben  S.  M.  Yacht  „Alexandria“,  den  13.  Juli  1888.

(I.  S.)  Wilhelm.

Graf  von  Bismarck.

 

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.