Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

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Torpedoabtheilungen und der Abtheilungen der Matrosendivisionen, sowie 
die Führer der Halbbataillone des Seebataillons. 
b. Außerdem fungiren als unmittelbare Vorgesetzte der ihnen 
untergebenen Beamten: 
. die Chefs von Flotillen und Divisionen, sowie die Chefs außerheimischer 
Stationen, 
die Kommandanten S. M. Schiffe und Fahrzeuge, 
der Vorstand des Observatoriums in Wilhelmshaven, 
der Vorstand des Chronometer-Observatoriums in Kiel, 
die Hafenkapitäne, 
die Vermessungsdirigenten, 
der Lootsenkommandeur an der Jade, 
der evangelische Marine-Ober-Pfarrer, 
die Vorstände der Artilleriedepots, 
die Vorstände der Minendepots, 
der Vorstand des Torpedodepots, 
die Direktoren der Werften, 
die Hafenbaukommissionen, 
die Vorstände der Kassen- und Magazinverwaltungen, sowie der Annahme- 
ämter der Werften, 
der Rendant der Kassen- und Oekonomieverwaltung der Bildungsanstalten 
der Kaiserlichen Marine, 
die Vorstände der Garnisonbauverwaltungen, 
die Vorstände der Stationskassen, 
die Vorstände der Bekleidungsämter, 
die Rendanten der Magazinverwaltungen der Bekleidungsämter, 
die Vorstände der Verpflegungsämter, 
die Vorstände der Garnisonverwaltungen, 
die Chefärzte der Marinelazarethe. 
 
	        
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