Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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ummer  64

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der  Inserate  der  von  Wimba  bewirtschafteten  Maschinen
—  siehe  Morkblatt  für  Anzeigenzenfur,  Drucksache  T  II  1019
und  Ergänzungen  (insbesondere  Anzeigen  betr.  Werkzeugmaschinen,
  elektrische  Maschinen  und  Apparate  sowie  Lokomobilen)
  —  durch  die  Technische  Bezirksdienststelle  erfolgt,
in  deren  Bereich  sich  die  anzubietende  Maschine  befindet
bezw.  eine  gesuchte  Maschine  zur  Aufstellung  gelangen  soll.

*  Vermerk  auf  Verlandanzeigen.

Krlegsminlsterium.  Krlegsamt.

Waften-  und  Munltions-Belchaffungs-Hmt.
Verwaltungs-Inipektlon.

Bb.  Mr.  375.  9.  18.  W.  V.  III.  7.

Bei  allen  im  Auftrage  bes  Wumba  ulch  der  diesem
unterstehenden  Dienststellen  erfolgenben  Sendungen  ist  autf
den  Verfandpapieren  (Frachtbriefen,  Ladeverzeichniffen,
Paketabschnikten)  außer  der  Inhaltsangabe  die  Veranlassung
  der  Versendung  (Verfügung,  Schreiben,  Bestellettel
  u.  dergl.)  anzugeben,  damit  der  Empfönger  aus  diesen
UAngaben  die  Bestimmung  der  Sendung  auch  dann  erkennen
kann,  wenn  eine  Versandangelge  noch  nicht  eingetroffen  ist.

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Toanchvirtschaft

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*  Vorträge  über  den  freiwilligen
Schülerhilfsdienst.

Auf  einem  in  Stuttgart  von  seiten  des  Kriegsamtes
Berlin  abgehaltenen  Jungmannenreferentenkursus  wurden
die  folgenden  Vorträge  gebalten:

1.  Der  freiwillige  Schülerhilfsdienst  im  Großherzogtum

Baden.

2.  Freiwilliger  Schülerhilfsdienst,  Schuke  und  Jugendverbände.
  Ein  Bild  aus  dem  Köntgreich  Württemberg.

8.  Schadenersatzfragen  des  freiwilligen  Schülerhilfsdienstes.

4.  Milwirkung  der  städtischen  Schulingend  beim  Transport
von  Holz,  Kohlen  usw.

5.  Ein  Vorschlag  flr  die  Verwendung  des  Jungmannen=Jonds.

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Leipziger  Platz  18,  kostenlos  bezogen  werde  "’"  «

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7  Einschränkung
des  Leergutverlandes.

Krlegeminliferiom.  ugemelnes  RKriegs-Departement.
Die  Versendung  von  Verpackungsmiiteln  aller  Art  (sobenan
  nten  Lecrgütern),  insbesondere  die  Rücksendung  gerauchter

  Packmaterialien,  führt  eine  unwirtschaftliche  und
darum  in  hohem  Maße  unerwünschte  Beanspruchung  der

Kriegsamf.  Amillche  Hlitfellungen  und  Hachrschten

jeitens  des  Versenders,  sind  zwecks  wei

———...

Fern-Transportmittel  herbei.  Im  Interesse  der  Entlastung
der  Eisenbahn  erheischen  derartige  Transporte  schärfste
Einschränkung.
1  A.
Alle  Beschaffungostellen  und  sonstigen  Dienststellen
baben  innerhalb  ihres  Befeblsbereichs  darauf  hinanwirken,
a

I.  beim  Güterversand

a)  in  allen  Fällen,  in  denen  die  Art  des  Gutes  vder
die  Sicherheit  seiner  Beförderung  es  zuläßt  und
Kistenverpackung  nicht  vorgeschrieben  ist,  möglichst
statt  Kisten  Säcke  als  Verpackungematerial  verpackungsmatertial
  verwendet  werden;
wendet  werden:  «
packeanslächnenstmxldesEszuliißixDer-Wurstlean
Kisten  oder  Verschge  benutzt  werden,  die  am
Empfangsort  zerlegt  und,  in  Brettern  zusammendgebunden,
  zurlickbefördert  werden  können:

c)  Verpackungsmaterial  —  ausgenommen  Säcke  sowie
Fässer  und  sonstige  saßähnliche  Gebinde,  bie  den
vom  Reichskommissar  für  Fahbewirtschaftung
erlassenen  Vorschriften  unterliegen  —  gus  Wunsch,
wenn  irgend  angängig,  dem  Empfänger  zum  Salbst.
kostenpreis  überlassen  wird;

II.  beim  Güterempfang:

d)  die  zugegangenen  Verpackungsmittel  flir  augenblicklichen
  er  künftigen  Bedarf  zunkirn  lÜberlt
nommen  werden:;  Voraussetzung  ist,  daß  dutch  die
Uebernahme  keine  größeren  Kosten  als  durch  Neubeschaffung
  entstehen  (vgl.  I.  c).

B.  -

Sofern  sich  die  Rückbeförderung  der  Lergüter  wicht  unt.
gehen  läßt,  z.  B.  bei  hochwertigen  und  Spezialpackmittelm
beim  Versand  von  Lobensmitteln,  Bekleidungs-  und  Aus
rüstungsstücken,  im  Falle  begründeten  Eigentumsvorbehalts

#igehendeer  Fracht.

raumersparnis

u)  Verschläge  stets,  Kisten  soweit  als  möglich  in  zerlegtem
  Zustond  zu  versenden  (val.  zu  A.  I.  b);

ß5)  Zwischenpack-  und  Fühmittel,  Holzwolle.  Sägespäue
u.  dal.  nur  in  gepreßtem  Zustand  anfzuliefern:

Ko  Kisten,  die  nicht  auschnandergenommen  werden
fönnen,  nach  Möglichkeit  ineinandergeschachtelt  zurückzusenden:
  «

d)dieRiickskxhdmmhinlichsxfnichtSESEMIMTLsondern
waggonweilse  (gegebenenfalls  Sammelladung  mehrerer
  Stellen)  vorzunehmen.  1

Saugleich  werden  die  von  den  Kriegsamtstellen  einge.
richteten  „Ausgleichsstellen  für  Packmittel“  in  Erinnerung
gebracht,  die  einerseits  Anmeldungen  von  Überschüssigenderviesen



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18.  Juni  1918  —  Nr.  4982  /6.  18.  A#l  —.  Lu  #

*  Meuer  Wegweiser  für  den  Cisenbahngüterverkehm.


Vorliegender  Rummer  des  „Kriegsamt“  ist  als  Sonderbeilage

  die  vierte  Ausgabe  des  „Neuen  Wenweiser  für  den
Eisenbahngüterverkehr“  beigefügt.  Die  genaueste  Beachkung
  der  darin  kurz  zusammengefaßten  Vorschriften  wird