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ummer 64
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der Inserate der von Wimba bewirtschafteten Maschinen
— siehe Morkblatt für Anzeigenzenfur, Drucksache T II 1019
und Ergänzungen (insbesondere Anzeigen betr. Werkzeugmaschinen,
elektrische Maschinen und Apparate sowie Lokomobilen)
— durch die Technische Bezirksdienststelle erfolgt,
in deren Bereich sich die anzubietende Maschine befindet
bezw. eine gesuchte Maschine zur Aufstellung gelangen soll.
* Vermerk auf Verlandanzeigen.
Krlegsminlsterium. Krlegsamt.
Waften- und Munltions-Belchaffungs-Hmt.
Verwaltungs-Inipektlon.
Bb. Mr. 375. 9. 18. W. V. III. 7.
Bei allen im Auftrage bes Wumba ulch der diesem
unterstehenden Dienststellen erfolgenben Sendungen ist autf
den Verfandpapieren (Frachtbriefen, Ladeverzeichniffen,
Paketabschnikten) außer der Inhaltsangabe die Veranlassung
der Versendung (Verfügung, Schreiben, Bestellettel
u. dergl.) anzugeben, damit der Empfönger aus diesen
UAngaben die Bestimmung der Sendung auch dann erkennen
kann, wenn eine Versandangelge noch nicht eingetroffen ist.
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Toanchvirtschaft
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* Vorträge über den freiwilligen
Schülerhilfsdienst.
Auf einem in Stuttgart von seiten des Kriegsamtes
Berlin abgehaltenen Jungmannenreferentenkursus wurden
die folgenden Vorträge gebalten:
1. Der freiwillige Schülerhilfsdienst im Großherzogtum
Baden.
2. Freiwilliger Schülerhilfsdienst, Schuke und Jugendverbände.
Ein Bild aus dem Köntgreich Württemberg.
8. Schadenersatzfragen des freiwilligen Schülerhilfsdienstes.
4. Milwirkung der städtischen Schulingend beim Transport
von Holz, Kohlen usw.
5. Ein Vorschlag flr die Verwendung des Jungmannen=Jonds.
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Leipziger Platz 18, kostenlos bezogen werde "’" «
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7 Einschränkung
des Leergutverlandes.
Krlegeminliferiom. ugemelnes RKriegs-Departement.
Die Versendung von Verpackungsmiiteln aller Art (sobenan
nten Lecrgütern), insbesondere die Rücksendung gerauchter
Packmaterialien, führt eine unwirtschaftliche und
darum in hohem Maße unerwünschte Beanspruchung der
Kriegsamf. Amillche Hlitfellungen und Hachrschten
jeitens des Versenders, sind zwecks wei
———...
Fern-Transportmittel herbei. Im Interesse der Entlastung
der Eisenbahn erheischen derartige Transporte schärfste
Einschränkung.
1 A.
Alle Beschaffungostellen und sonstigen Dienststellen
baben innerhalb ihres Befeblsbereichs darauf hinanwirken,
a
I. beim Güterversand
a) in allen Fällen, in denen die Art des Gutes vder
die Sicherheit seiner Beförderung es zuläßt und
Kistenverpackung nicht vorgeschrieben ist, möglichst
statt Kisten Säcke als Verpackungematerial verpackungsmatertial
verwendet werden;
wendet werden: «
packeanslächnenstmxldesEszuliißixDer-Wurstlean
Kisten oder Verschge benutzt werden, die am
Empfangsort zerlegt und, in Brettern zusammendgebunden,
zurlickbefördert werden können:
c) Verpackungsmaterial — ausgenommen Säcke sowie
Fässer und sonstige saßähnliche Gebinde, bie den
vom Reichskommissar für Fahbewirtschaftung
erlassenen Vorschriften unterliegen — gus Wunsch,
wenn irgend angängig, dem Empfänger zum Salbst.
kostenpreis überlassen wird;
II. beim Güterempfang:
d) die zugegangenen Verpackungsmittel flir augenblicklichen
er künftigen Bedarf zunkirn lÜberlt
nommen werden:; Voraussetzung ist, daß dutch die
Uebernahme keine größeren Kosten als durch Neubeschaffung
entstehen (vgl. I. c).
B. -
Sofern sich die Rückbeförderung der Lergüter wicht unt.
gehen läßt, z. B. bei hochwertigen und Spezialpackmittelm
beim Versand von Lobensmitteln, Bekleidungs- und Aus
rüstungsstücken, im Falle begründeten Eigentumsvorbehalts
#igehendeer Fracht.
raumersparnis
u) Verschläge stets, Kisten soweit als möglich in zerlegtem
Zustond zu versenden (val. zu A. I. b);
ß5) Zwischenpack- und Fühmittel, Holzwolle. Sägespäue
u. dal. nur in gepreßtem Zustand anfzuliefern:
Ko Kisten, die nicht auschnandergenommen werden
fönnen, nach Möglichkeit ineinandergeschachtelt zurückzusenden:
«
d)dieRiickskxhdmmhinlichsxfnichtSESEMIMTLsondern
waggonweilse (gegebenenfalls Sammelladung mehrerer
Stellen) vorzunehmen. 1
Saugleich werden die von den Kriegsamtstellen einge.
richteten „Ausgleichsstellen für Packmittel“ in Erinnerung
gebracht, die einerseits Anmeldungen von Überschüssigenderviesen
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18. Juni 1918 — Nr. 4982 /6. 18. A#l —. Lu #
* Meuer Wegweiser für den Cisenbahngüterverkehm.
Vorliegender Rummer des „Kriegsamt“ ist als Sonderbeilage
die vierte Ausgabe des „Neuen Wenweiser für den
Eisenbahngüterverkehr“ beigefügt. Die genaueste Beachkung
der darin kurz zusammengefaßten Vorschriften wird