Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Nro.  58.

Regierungs---Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

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Samstag  den  2.  August  1834.

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Inhal  t.
Könlal.  Dekrete.  Keine.
Verfügungen  der  Departementé.  Verfügung,  betressend  die  Jurisdiktiens-Verhältnisse  der  Landsjäger,

 

—.—

und  insbesondere  die  Auslegung  der  K.  Vererdnung  vem  5.  Juni  1523.  —  Verfügung,  betreffend  die
Errichtung  von  Blitzableitern  auf  den  im  Eigenthum  der  Gemeinden  und  Stistungen  besindlichen  Gebauden.
  —  Refsultat  der  bei  dem  Ministerium  des  Znneru  stattgehabten  Dienst-  Prüfung.  —  Verbot  der

Druckschristen:  „Kerkerblumen  von  Dr.  Virsor  An  ladens  Coremans;“  und  „Stimme  aus  dem  Kerker
an  den  Känig  Ludwig  von  Barern,  ven  ebendemselben.  “  Verbot  der  Druckschrift:  „Briefe  aus  Paris

1832—1882,  von  Ludwig  Börne,  hzter  und  ter  Kheil.  —  Bekaunkmachung,  betrefend  das  Verbot  der
Druckshrift:  „Werte  eines  Giänbigen  von  .  L#  At.  —  „Verit  werunzen  bei  den  Schullebrer-C#nierenz-
  Directoren.  —  Bekanntmachung,  die  Auftahme  von  Jöglingen  in  die  K.  Thierarzneischule  für  das

nechste  Schuljahr  1831—35  betresffend.
Diensi=  Erxledigungen.
Widerruflich  angestellte  Diener.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keinc.

II.  Verfügungen  der  Departemente.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Criminal-Senats  des  K.  Ober-Tribunals.
Verfügung,  betressend  die  Jurisdikrions.  Verhältnisse  der  Landjäger,  und  inebesendere  die  Auslegung  der
K.  Verordnung  vom  5.  Juni  1825.
Es  ist  schon  wiederholt  der  Fall  vorgekommen,  dasi  Oberamtsgerichte  Bedenken
getragen  haben,  bei  Untersuchungen  gegen  Lundjiger  wegen  Dienstrergehen  den  Regqui-