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Nro. 58.
Regierungs---Blatt
für das
Königreich Württemberg.
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Samstag den 2. August 1834.
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Inhal t.
Könlal. Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departementé. Verfügung, betressend die Jurisdiktiens-Verhältnisse der Landsjäger,
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und insbesondere die Auslegung der K. Vererdnung vem 5. Juni 1523. — Verfügung, betreffend die
Errichtung von Blitzableitern auf den im Eigenthum der Gemeinden und Stistungen besindlichen Gebauden.
— Refsultat der bei dem Ministerium des Znneru stattgehabten Dienst- Prüfung. — Verbot der
Druckschristen: „Kerkerblumen von Dr. Virsor An ladens Coremans;“ und „Stimme aus dem Kerker
an den Känig Ludwig von Barern, ven ebendemselben. “ Verbot der Druckschrift: „Briefe aus Paris
1832—1882, von Ludwig Börne, hzter und ter Kheil. — Bekaunkmachung, betrefend das Verbot der
Druckshrift: „Werte eines Giänbigen von . L# At. — „Verit werunzen bei den Schullebrer-C#nierenz-
Directoren. — Bekanntmachung, die Auftahme von Jöglingen in die K. Thierarzneischule für das
nechste Schuljahr 1831—35 betresffend.
Diensi= Erxledigungen.
Widerruflich angestellte Diener.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keinc.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Justiz-Departements.
Des Criminal-Senats des K. Ober-Tribunals.
Verfügung, betressend die Jurisdikrions. Verhältnisse der Landjäger, und inebesendere die Auslegung der
K. Verordnung vom 5. Juni 1825.
Es ist schon wiederholt der Fall vorgekommen, dasi Oberamtsgerichte Bedenken
getragen haben, bei Untersuchungen gegen Lundjiger wegen Dienstrergehen den Regqui-