Volltext : Die Befreiung 1813.1814.1815.

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Maaßstab  Abgabensätze
2  der  nach  dem!  nach  dem
Benennung  der  Gegenstände.  Ver.  30.Thaler,  S23-Gulden.
zollung.  Fuß.  Juß.

Thlr.  gr.  9  .

 

 

b)  Jinn,  gewalzts1  r115  52
c)  Grobe  Jinnwaren,  als:  Draht,  Rähren,
Schüsseln,  Teller,  Kessel  und  andere  Gefäße,
  auch  in  Verbindung  mit  Holz  oder
Eisen,  ohne  Politur  und  Lasckckl  Z9r..1  .  145
d)  Feine,  auch  lackirte  Zinnwaaren,  ingleichen
Zinnwaaren  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
  soweit  sie  dadurch  nicht  unter  die
kurzen  Waaren  (Allg.  Anm.  2)  fallen9  Str  .  7  .

 

 

 

 

 

Allgemeine  Anmerkungen.

1)  Unter  den  in  Rr.  6  und  13  aufgeführten  Waaren  sind  Schiffe,  Wagen  und
Schlitten,  und  unter  den  in  Nr.  2)  15)  26  und  34  aufgeführten  Waaren
Kleider  und  Putzwaaren  nicht  begriffen.

2)  Zu  den  im  vorstehenden  Verzeichniß  in  Nr.  3  d.,  4b.,  6  f.  3c,  10  d.,
T3  f.,  15  a.  und  b.)  16  d.  3,  18  c.  und  d.)  23  d.,  27  c.  und  d.  2.,  31  d.,
35  d.  und  36  d.  erwähnten  kurzen  Waaren  gehören  folgende:

a)  Waaren)  ganz  oder  theilweise  aus  edlen  Metallen,  echten  Perlen,
Korallen  oder  Edelsteinen  gefertigt;  Taschenuhren;  echtes  Blattgold
und  Blattsilber.  ·

b)  Waaren)  ganz  oder  theilweise  aus  Schildpatt,  aus  unedlen,  echt
vergoldeten  oder  versilberten,  oder  mit  Gold  oder  Silber  belegten
Metallen  gefertigt;  Stutz  und  Wanduhren,  letztere  mit  Ausnahme
der  hölzernen  Hängeuhren;  unechtes  Blattgold  und  Blattsilber;  seine
Galanterie=  und  Ouincaillerie-Waaren  (Herren=  und  Frauenschmuck,
TCoiletten-  und  sogenannte  Nippestischsachen  u.  s.  w.),  ganz  oder  theilweise
  aus  Aluminium;  ferner  dergleichen  Waaren  aus  anderen  unedlen.
Metallen)  jedoch  fein  gearbeitet  und  entweder  mehr  und  weniger  veroldet
  oder  verstlbert  oder  auch  vernirt,  oder  in  Verbindung  mit  Alaaster,
  Elfendein,  Email,  Halbedelsteinen  und  nachgeabmten  Edelsteinen,
Lava)  Perlmutter  oder  auch  mit  Schnigarbeiten,  Pasten,  Kameen,
Ornamenten  in  Metallguß  und  dergleichen;  Brillen  und  Operngucker;
Fächer;  feine  bossirte  Wachswaaren;  Perückenmacherarbeit;  Regenund
  Sonnenschirme;  Wachsperlen;  ingleichen  Waaren  aus  Gespinnsten
von  Baumwolle,  Leinen,  Seide,  Wolle  oder  anderen  Thierhaaren,
welche  mit  animalischen  oder  vegetabilischen  Schnigstoffen,  unedlen  Metallen,
  Glas)  Kautschuck,  Guttapercha)  Leder)  Ledertuch  (leather
cloth),  Papier,  Pappe)  Stroh  oder  Thonwaaren  verbunden  und  nicht
besonders  tarisirt  sind  z.  B.  Knöpfe  auf  Holzformen  und  dergl.

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